10.04.2016 16:15:39
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APA ots news: FMA erlässt den Rahmen für die Abwicklung der HETA ASSET...
APA ots news: FMA erlässt den Rahmen für die Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG:
Gläubigerbeteiligung, Streichung der Zinsen, Vereinheitlichung
der Fälligkeiten.
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute in
ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz
über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) per
Mandatsbescheid die Eckdaten der weiteren Abwicklung der HETA ASSET
RESOLUTION AG erlassen. Die wesentlichsten Maßnahmen sind
ein Schuldenschnitt von 100% für alle nachrangigen
Verbindlichkeiten,
ein Schuldenschnitt um 53,98% auf 46,02% für alle
berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten,
die Streichung aller Zinszahlungen ab 1.3.2015, als die HETA unter
Abwicklung gemäß BaSAG gestellt worden ist,
sowie eine Vereinheitlichung der Fälligkeiten aller
berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 31.12.2023.
Laut aktuellem Abwicklungsplan der HETA soll der Abbau bis 2020
abgeschlossen sein, die Rückführung all ihrer Forderungen sowie der
rechtskräftige Abschluss aller offenen Rechtsstreitigkeiten sind aber
realistischer Weise erst bis Ende 2023 zu erwarten. Erst dann kann
das Vermögen letztgültig aufgeteilt und die Gesellschaft liquidiert
werden.
"Obwohl die Anwendung des neuen europäischen Sanierungs- und
Abwicklungsregimes für Banken juristisch und praktisch völliges
Neuland ist, sind wir mit der Abwicklung der HETA im Plan und auch
die Realisierung der Vermögenswerte macht zufriedenstellende
Fortschritte", so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag.
Klaus Kumpfmüller: "Mit den nun verordneten Maßnahmen gemäß BaSAG
steht das Grundgerüst für die geordnete Abwicklung, die den Zielen
des neuen europäischen Abwicklungsregimes - Sicherung der Stabilität
des Finanzmarktes, Schonung des Steuerzahlers und Beteiligung der
Gläubiger - voll gerecht wird. Dieses Maßnahmenpaket stellt überdies
die Gläubigergleichbehandlung sicher. Die geordnete Abwicklung ist
vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren."
Dieser Abwicklungsplan baut auf einem Gutachten einer von der FMA
beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei auf, die auf Basis der
Abwicklungsplanung der HETA - unter sehr konservativen Annahmen -
bewertet und geschätzt hat, um wieviel am Ende der Abwicklung die
Forderungen der Gläubiger das bare Vermögen der HETA übersteigen
werden. Nach Abzug des Abwicklungsaufwands beträgt diese
Erfüllungsquote 46,02%. Zusätzlich wurde in einem Gutachten
errechnet, dass die Konkursquote im Falle eines Insolvenzverfahrens
bestenfalls 34,8% betragen würde. Die Abwicklung gemäß BaSAG ist
daher für alle eindeutig vorteilhafter.
Obwohl die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen
Verbindlichkeiten mit spätestens 31.12.2023 festgesetzt wurde,
behält sich die FMA die Möglichkeit vor, frühere freiwillige
Teilauszahlungen zu gestatten.
Knapp vor dem Mandatsbescheid vom 10.4.2016, mit dem die
Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG erlassen wurden, hat die FMA den
Vorstellungsbescheid zum Maßnahmenbescheid vom 1.3.2015, mit dem die
HETA unter Abwicklung gemäß BaSAG gestellt und ein Schuldenmoratorium
bis 31.5.2016 erlassen wurde, veröffentlicht. In diesem
Vorstellungsbescheid würdigt und prüft die FMA alle im ordentlichen
Verwaltungsverfahren vorgebrachten Vorstellungen juristisch und
wirtschaftlich, mit dem Ergebnis, dass der Mandatsbescheid inhaltlich
voll bestehen bleibt. Gegen diesen Vorstellungsbescheid können die
Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.
Gegen den Mandatsbescheid vom 10.4.2016, der die wesentlichen
Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG festlegt, kann nun innerhalb von
drei Monaten bei der FMA Vorstellung erhoben werden. Gegebenenfalls
leitet die FMA ein ordentliches Verwaltungsverfahren ein, würdigt und
prüft die vorgebrachten Vorstellungen und erlässt dann einen
Vorstellungsbescheid.
Den Mandatsbescheid zur HETA ASSET RESOLUTION AG vom 10.04.2016
finden Sie auf der FMA-Website unter:
https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/bankenabwicklung/edikte.html
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0050 2016-04-10/16:11
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