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10.04.2016 16:15:39

APA ots news: FMA erlässt den Rahmen für die Abwicklung der HETA ASSET...

APA ots news: FMA erlässt den Rahmen für die Abwicklung der HETA ASSET RESOLUTION AG:

Gläubigerbeteiligung, Streichung der Zinsen, Vereinheitlichung

der Fälligkeiten.

Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute in

ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz

über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) per

Mandatsbescheid die Eckdaten der weiteren Abwicklung der HETA ASSET

RESOLUTION AG erlassen. Die wesentlichsten Maßnahmen sind

ein Schuldenschnitt von 100% für alle nachrangigen

Verbindlichkeiten,

ein Schuldenschnitt um 53,98% auf 46,02% für alle

berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten,

die Streichung aller Zinszahlungen ab 1.3.2015, als die HETA unter

Abwicklung gemäß BaSAG gestellt worden ist,

sowie eine Vereinheitlichung der Fälligkeiten aller

berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 31.12.2023.

Laut aktuellem Abwicklungsplan der HETA soll der Abbau bis 2020

abgeschlossen sein, die Rückführung all ihrer Forderungen sowie der

rechtskräftige Abschluss aller offenen Rechtsstreitigkeiten sind aber

realistischer Weise erst bis Ende 2023 zu erwarten. Erst dann kann

das Vermögen letztgültig aufgeteilt und die Gesellschaft liquidiert

werden.

"Obwohl die Anwendung des neuen europäischen Sanierungs- und

Abwicklungsregimes für Banken juristisch und praktisch völliges

Neuland ist, sind wir mit der Abwicklung der HETA im Plan und auch

die Realisierung der Vermögenswerte macht zufriedenstellende

Fortschritte", so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag.

Klaus Kumpfmüller: "Mit den nun verordneten Maßnahmen gemäß BaSAG

steht das Grundgerüst für die geordnete Abwicklung, die den Zielen

des neuen europäischen Abwicklungsregimes - Sicherung der Stabilität

des Finanzmarktes, Schonung des Steuerzahlers und Beteiligung der

Gläubiger - voll gerecht wird. Dieses Maßnahmenpaket stellt überdies

die Gläubigergleichbehandlung sicher. Die geordnete Abwicklung ist

vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren."

Dieser Abwicklungsplan baut auf einem Gutachten einer von der FMA

beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei auf, die auf Basis der

Abwicklungsplanung der HETA - unter sehr konservativen Annahmen -

bewertet und geschätzt hat, um wieviel am Ende der Abwicklung die

Forderungen der Gläubiger das bare Vermögen der HETA übersteigen

werden. Nach Abzug des Abwicklungsaufwands beträgt diese

Erfüllungsquote 46,02%. Zusätzlich wurde in einem Gutachten

errechnet, dass die Konkursquote im Falle eines Insolvenzverfahrens

bestenfalls 34,8% betragen würde. Die Abwicklung gemäß BaSAG ist

daher für alle eindeutig vorteilhafter.

Obwohl die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen

Verbindlichkeiten mit spätestens 31.12.2023 festgesetzt wurde,

behält sich die FMA die Möglichkeit vor, frühere freiwillige

Teilauszahlungen zu gestatten.

Knapp vor dem Mandatsbescheid vom 10.4.2016, mit dem die

Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG erlassen wurden, hat die FMA den

Vorstellungsbescheid zum Maßnahmenbescheid vom 1.3.2015, mit dem die

HETA unter Abwicklung gemäß BaSAG gestellt und ein Schuldenmoratorium

bis 31.5.2016 erlassen wurde, veröffentlicht. In diesem

Vorstellungsbescheid würdigt und prüft die FMA alle im ordentlichen

Verwaltungsverfahren vorgebrachten Vorstellungen juristisch und

wirtschaftlich, mit dem Ergebnis, dass der Mandatsbescheid inhaltlich

voll bestehen bleibt. Gegen diesen Vorstellungsbescheid können die

Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.

Gegen den Mandatsbescheid vom 10.4.2016, der die wesentlichen

Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG festlegt, kann nun innerhalb von

drei Monaten bei der FMA Vorstellung erhoben werden. Gegebenenfalls

leitet die FMA ein ordentliches Verwaltungsverfahren ein, würdigt und

prüft die vorgebrachten Vorstellungen und erlässt dann einen

Vorstellungsbescheid.

Den Mandatsbescheid zur HETA ASSET RESOLUTION AG vom 10.04.2016

finden Sie auf der FMA-Website unter:

https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/bankenabwicklung/edikte.html

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0050 2016-04-10/16:11

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