04.02.2025 09:30:38

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APA ots news: Damit "grün" drin ist, wenn "grün" draufsteht: FMA erläutert neue Namens-Regeln für Investmentfonds

FMA-Schriftenreihe "Reden wir über Aufsicht" widmet sich

Leitlinie der europäischen Marktaufsicht ESMA zu ESG-Namen -

über 200 österreichische Investmentfonds betroffen

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert

die

heimischen Fondsgesellschaften mit einer neuen Ausgabe der

Publikation Reden wir über Aufsicht zur Umsetzung der europäischen

Vorgaben zu Fondsnamen, die über bestimmte Begriffe einen

Nachhaltigkeits-Bezug herstellen. Die von der Europäischen Wertpapier

- und Marktaufsicht (ESMA) eingeführte Leitlinie soll sicherstellen,

dass Anleger:innen an den Finanzmärkten reiner Wein eingeschenkt wird

und nicht in Marketing und Vertrieb Behauptungen aufgestellt werden,

denen die Produkte in der Realität nicht standhalten. Das

Versprechen, das eingesammelte Geld in ökologische, soziale oder dem

unternehmerischen Wohlverhalten verpflichtete Zwecke (ESG) zu leiten,

kann bereits im Namen eines Fonds angedeutet werden, etwa wenn

Begriffe wie "grün/green", "nachhaltig/sustainable" oder ESG

verwendet werden, um die entsprechende Aufmerksamkeit auf sich zu

ziehen. In Österreich sind nach Erkenntnissen der FMA mindestens 223

Fonds mit rund 43 Mrd. Fondsvermögen von der Leitlinie der ESMA

betroffen.

Die Leitlinie, die die FMA im vergangenen Jahr in ihre

Aufsichtspraxis übernommen hat, legt erstmalig europaweit fest, dass

mindestens 80% der Investitionen tatsächlich entsprechenden Kriterien

genügen muss. Das bedeutet grob gesprochen: wenn durch den Namen ein

bestimmtes ESG-Anlageziel impliziert wird, dann müssen mindestens 80%

des verwalteten Vermögens dieses Ziel auch erfüllen. Bisher wird

mangels europäischer regulatorischer Vorgaben in vielen Fällen nur

mit einem Schwellenwert von 50% gearbeitet.

Die Leitlinien sehen auch Ausschlusskriterien vor: Je nach ESG-

bezogenem Begriff im Fondsnamen sind Investitionen in Unternehmen in

gewissen Sektoren ausgeschlossen: Kohle, Erdöl, Gas und

emissionsintensive Stromerzeugung, umstrittene Waffen, Tabak sowie

Firmen, die konkrete Prinzipien einer guten Unternehmensführung (good

governance) nicht befolgen.

Unter dem Titel "ESG-Fondsnamen: Whats in a name?" erläutert die

vierte Ausgabe von Reden wir über Aufsicht konkrete Details und

Spezifika für den österreichischen Markt. Die Schriftenreihe, mit der

die FMA ihre aufsichtliche Erwartungshaltung zu rezenten Themen

darstellt, wurde im vergangenen Jahr gestartet.

Die neue Ausgabe von Reden wir über Aufsicht finden Sie auf der

FMA-Website hier. Die vergangenen Ausgaben der Schriftenreihe können

Sie hier nachlesen. Die Pressemitteilung der FMA zur ESMA-Richtlinie

vom 2. Okt. 2024 finden Sie hier. Weitere Informationen der FMA zum

Themenbereich Sustainable Finance gibt es hier.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0023 2025-02-04/09:26

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