30.03.2023 19:30:00
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APA - N A C H R I C H T E N Ü B E R B L I C K
Wien/Eisenstadt - Hans Peter Doskozil als Herausforderer im Ringen um die SPÖ-Parteiführung hat am Donnerstag bekräftigt, dass er eine Ampelkoalition mit den Grünen und den NEOS anstrebt. Im Interview mit der "Krone" erteilte er der FPÖ endgültig eine klare Absage, nachdem er sich zuletzt vor allem von deren Chef Herbert Kickl distanziert hatte. Auch von der ÖVP grenzte sich der burgenländische Landeshauptmann deutlich ab.
Inseraten-Affäre: Hausdurchsuchungen bei "Heute"
Wien - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) hat am Donnerstagvormittag eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsführungsräumlichkeiten der die Gratiszeitung "Heute" herausgebenden AHVV Verlags GmbH durchgeführt. Entsprechende Berichte des Ö1-"Mittagsjournals" wurden am Nachmittag von der Geschäftsführung bestätigt. "Heute" sei "an vollumfänglicher Kooperation mit den Ermittlungsbehörden gelegen, um bei der raschen Aufklärung des Sachverhalts behilflich zu sein".
Mann erhält sieben Jahre Haft für Posts gegen Ukraine-Krieg
Moskau - Ein Gericht in Moskau hat einen 63-Jährigen für zwei Anti-Kriegs-Posts in sozialen Netzwerken zu sieben Jahren Lagerhaft verurteilt. Er hatte im März des Vorjahres in zwei Kommentaren die Angriffe russischer Militärs gegen die ukrainische Hauptstadt Kiew und die Hafenstadt Mariupol verurteilt, berichtete am Donnerstag das russische Medium "Meduza", das von Lettland aus arbeitet. Das Gericht habe ihn für schuldig befunden, "Fakes" über die russische Armee verbreitet zu haben.
Macron ruft zum Wassersparen auf
Paris - Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat angesichts der monatelangen Dürre in Frankreich landesweit zum Wassersparen aufgerufen. "Wegen des Klimawandels werden wir bis 2050 etwa 30 bis 40 Prozent weniger Wasser zur Verfügung haben als heute. Deswegen müssen wir uns langfristig auf das Wassersparen einstellen", sagte Macron, der am Donnerstag in Savines-le-Lac in den französischen Alpen einen nationalen Wasserplan mit gut 50 Maßnahmen vorstellte.
Einspruch gegen Erdogans Kandidatur abgelehnt
Ankara - Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darf trotz Protest der Opposition bei den Präsidentenwahlen am 14. Mai antreten. Die türkische Wahlbehörde lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab. Erdogans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar. Mehrere Oppositionsparteien hatten zuvor Einspruch gegen Erdogans Kandidatur erhoben. Sie argumentierten, diese sei verfassungswidrig, weil Erdogan bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei.
Fliegendes AUA-Personal bekommt deutlich mehr Geld
Wien/Schwechat - Gewerkschaft und Austrian Airlines (AUA) haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag (KV) für das Bordpersonal verständigt und damit einen drohenden Arbeitskampf abgewendet, teilten die Airline und die Gewerkschaft vida am Donnerstag mit. Man könne mit der AUA nun unbeschwert in die Osterferien fliegen, so die Airline am Abend. 3.500 Köpfe zählt sie beim fliegenden Personal. Die kollektivvertraglichen und Ist-Gehälter steigen rückwirkend mit 1. März um 11 Prozent.
Papst Franziskus mit Atemwegsinfekt im Krankenhaus
Vatikanstadt/Rom - Papst Franziskus befindet sich seit Mittwochnachmittag wegen einer Atemwegsinfektion in der Gemelli-Klinik in Rom. Er sei jedoch auf dem Weg der Besserung, teilte der Vatikan in einer Presseaussendung am Donnerstag mit. Der durch einen Virus verursachte Infekt sei "leicht", eine "Bronchitis", hatte die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtet. Es ist noch nicht bekannt, wie lange der 86-Jährige im Krankenhaus bleiben muss.
Drei Schuldsprüche, ein Freispruch in NÖ Pflegeheim-Prozess
St. Pölten - Mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch hat am Donnerstag ein Prozess gegen frühere Mitarbeiter eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) geendet. Zwei Frauen und ein Mann wurden verurteilt, Bewohnern eigenmächtig stark sedierende Medikamente verabreicht zu haben, um sie ruhigzustellen. Sie erhielten teilbedingte Haft im Ausmaß von 21 bis 30 Monaten. Die 39-Jährige wurde freigesprochen. Die Urteile des Landesgerichts St. Pölten sind nicht rechtskräftig.
Die Auswahl der Meldungen für diesen Nachrichtenüberblick erfolgte automatisch.
red
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