09.04.2016 11:02:37
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Anwälte bestätigen Fehler bei Einreichung der Klage gegen Professor Dershowitz wegen sexuellen Fehlverhaltens
ERKLÄRUNG VON ALAN M. DERSHOWITZ
Ich bin erfreut über den Abschluss des Verfahrens, und ich sehe die heute von Jeffrey E. Streitfeld im Namen der Parteien abgegebene gemeinsame Stellungnahme als zufriedenstellend an, in der "Edwards und Cassell anerkennen, dass es ein Fehler war, Anschuldigungen gegen Dershowitz hinsichtlich eines sexuellen Fehlverhaltens eingereicht zu haben; die in allen öffentlichen Unterlagen (einschließlich aller Anlagen) beschriebenen Anschuldigungen hinsichtlich eines sexuelles Fehlverhaltens sind hiermit aufgehoben". Herrn Streitfelds Mitteilung und gemeinsame Stellungnahme sind nachstehend wiedergegeben.
MITTEILUNG VON JEFFREY E. STREITFELD, FLORIDA SUPREME COURT CERTIFIED CIRCUIT CIVIL MEDIATOR (VOM OBERSTEN GERICHTSHOF FLORIDAS ZERTIFIZIERTER ZIVILRECHTLICHER MEDIATOR FÜR DEN BEZIRK) (Streitfeldlaw.com)
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Bradley J. Edwards, Paul G. Cassell und Alan M. Dershowitz ihre Streitigkeiten beigelegt und sich bereit erklärt haben, die im Rahmen einer am Bezirksgericht Broward County, Florida, anhängigen Klage erhobenen Ansprüche zu begleichen. Es ist mir seit der Ernennung durch Bezirksrichter Thomas Lynch IV im Herbst letzten Jahres ein Privileg gewesen, als Vermittler agieren und die Parteien und ihre Rechtsberater auf diese gütliche Lösung hinführen zu können. Ich möchte meiner Anerkennung für die von den Parteien und ihren Rechtsberatern, mit denen ich in direkter Zusammenarbeit stand, an den Tag gelegte Professionalität Ausdruck verleihen: Jack Scarola, Rick Simpson, Tom Scott und Ken Sweder. Die Parteien haben im Rahmen ihrer Vereinbarung die beigefügte gemeinsame Erklärung abgegeben.
GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON BRAD EDWARDS, PAUL CASSELL UND ALAN DERSHOWITZ IN BEZUG AUF DIE BEILEGUNG
Brad Edwards, Paul Cassell und Alan Dershowitz haben heute ihre anhängigen Verleumdungsklagen beigelegt, in denen Edwards und Cassell Dershowitz verklagten, und Dershowitz Gegenklage gegen Edwards und Cassell erhob. Im vorliegenden Fall ging es um die von Dershowitz öffentlich vorgebrachten Aussagen, dass Edwards und Cassell in ihrer Eigenschaft als Anwälte für Virginia Roberts es versäumt haben, vor Einreichen der Beschuldigungen ihrer Mandantin die dazu erforderliche sorgfältige Prüfung vorzunehmen, nicht ob sich die Handlungen des vermeintlichen Fehlverhaltens tatsächlich zugetragen haben. Edwards und Cassell bestritten entschieden die Behauptung, dass sie nicht ordnungsgemäß gehandelt haben und machten geltend, dass sie durch diese Behauptung diffamiert worden seien. Dershowitz reagierte mit einer Gegenklage gegen Edwards und Cassell, in der er geltend machte, sie hätten ihn fälschlicherweise des sexuellen Kontakts mit Roberts beschuldigt-eine Klage, die er entschieden abgestritten hat und die ihn, wie Dershowitz erklärte, diffamiert habe. Edwards und Cassell bleiben dabei, dass sie die Behauptungen ihrer Mandantin in gutem Glauben eingereicht und die dazu erforderliche sorgfältige Prüfung vorgenommen haben, und haben Unterlagen eingereicht, in denen diese Bemühungen detailliert dargelegt sind. Dershowitz bestreitet vollständig jegliches Fehlverhalten dieser Art, bestreitet jedoch nicht die Aussagen von Roberts, denen nach sich das zugrunde liegende Fehlverhalten mit jemand anderem zugetragen haben kann. Dershowitz hat für die entsprechenden Zeiten Reisebelege und andere Aufzeichnungen vorgelegt, auf die er sich stützt, um zu begründen, dass er zu den Zeiten, an denen es zu dem angeblichen Fehlverhalten kam, nicht hätte anwesend sein können. Er hat auch andere Beweise vorgelegt, auf die er sich stützt, um die Glaubwürdigkeit der gegen ihn vorgebrachten Behauptungen zu widerlegen.
Die Parteien sind der Auffassung, dass es angesichts der neuen, auf beiden Seiten während des Rechtsstreits zutage getretenen Informationen an der Zeit ist, diese Angelegenheiten als abgeschlossen anzusehen.
Angesichts der Geschehnisse seit Einreichung der Unterlagen am Bundesgericht und der Klage, laut derer Dershowitz eines sexuellen Fehlverhalten beschuldigt wurde, einschließlich des Gerichtsbeschlusses zur Streichung der beim Bundesgericht gemachten Einreichungen, und den Aufzeichnungen und anderen von den Parteien vorgelegten Unterlagen erkennen Edwards und Cassell an, dass es ein Fehler war, die Klage hinsichtlich sexuellen Fehlverhaltens gegen Dershowitz einzureichen; und die in allen öffentlichen Unterlagen (einschließlich aller Anlagen) beschriebenen Anschuldigungen hinsichtlich eines sexuellen Fehlverhalten sind hiermit aufgehoben. Auch Dershowitz zieht seine Vorwürfe zurück, in denen er Edwards und Cassell eines unethischen Verhaltens bezichtigt hatte.
Weder Edwards, Cassell noch Dershowitz tragen sich mit der Absicht zu einer Wiederholung der gegenseitig erhobenen Anschuldigungen.
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Pressekontakt: Richard A. Simpson, RSimpson@wileyrein.com, 202-719-7000 Anmerkung der Redaktion: Wiley Rein LLP vertritt Alan M. Dershowitz in dieser Angelegenheit.
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