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06.01.2016 19:12:39

Anschlag auf den Zoll in Leipzig: "Wer Brandstiftung an Fahrzeugen verübt, schreckt vor Gewalt gegen Beschäftigte nicht zurück!"

Berlin (ots) - Nach der Brandstiftung auf acht Zollfahrzeuge in Leipzig in der Silvesternacht geht die Polizei von einem Anschlag aus, zu dem sich nach Informationen der Leipziger Volkszeitung Linksextremisten bekannt haben. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Nach dem jetzt im Internet aufgetauchten Bekennerschreiben galt die Tat einer "ausführenden Behörde des deutschen Finanzministeriums".

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes verurteilte den Anschlag scharf und erneuerte die Warnung seiner Gewerkschaft vor Gewalt gegen den öffentlichen Dienst. Die Grenze von Sachdelikten zu Übergriffen auf Personen sei fließend, erklärte Dewes und sieht akuten Handlungsbedarf, Beschäftigte besser zu schützen.

Das Ausmaß des Leipziger Brandanschlags sei erschreckend, stellte Dewes fest. Auch die Wortwahl des Bekennerschreibens lasse auf eine hohe Gewaltbereitschaft der Täter schließen, die vor Personen nicht Halt mache. Die anonyme Gruppe, die sich zu der Tat bekannt hat, kündigte an, "Staat und Kapital" würden auch künftig "zu jeder Gelegenheit, die sich bietet, Stöcke zwischen die Beine geworfen."

Dewes: "Das Problem wird bislang leider fast ausschließlich am Beispiel der Gewalt gegen Polizisten diskutiert. Der Anschlag von Leipzig zeigt aber, dass auch der Zoll in den Fokus geraten ist." Der Schutz dürfe sich nicht auf eine Beschäftigtengruppe konzentrieren, so der BDZ-Bundesvorsitzende, sondern müsse sämtliche Repräsentanten des Staates umfassen. Auch müsse Gewaltprävention betrieben werden, um Anschläge wie in Leipzig zu vermeiden.

Beschäftigtenschutz sei Führungsaufgabe. Das gelte auch für die Leitung der Bundeszollverwaltung, die sich des Themas mit Priorität annehmen müsse. Es müsse gehandelt werden, wenn Beschäftigte wachsender Aggressivität ausgesetzt seien. Wenn der Staat zum Ziel von Anschlägen in einer sich radikalisierenden Gesellschaft werde, dürften seine Bediensteten nicht in diesen Sog hingezogen werden, sondern erwarteten zu Recht wirksame Rückendeckung von ihrem Dienstherrn.

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