Empörte Bürger |
23.12.2019 13:30:01
|
Anrufe ohne Werbe-Einwilligung: Behörde verhängt Geldbuße gegen Sky
Sky bestätigte den Eingang des Bußgeldbescheids. "Wir werden die Aussagen nun detailliert prüfen und danach über entsprechende Rechtsmittel entscheiden", teilte eine Sprecherin mit. Darüber hinaus wolle man sich "zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu einem laufenden Verfahren äußern".
Telefonwerbung ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der Angerufene vorher eingewilligt hat - zum Beispiel wenn er vorher im Internet gesurft und sich nach bestimmten Produkten erkundigt hat. Um Neukunden zu gewinnen, setzte Sky den Angaben der Netzagentur zufolge auf externe Call-Center. Die riefen Bürger an, die vorher angeblich bei Internet-Gewinnspielen teilgenommen hatten und dabei in die Telefonwerbung eingewilligt hatten - das zumindest behauptete der Dienstleister.
Doch bei der Prüfung der Anzeigen stellte die Bundesnetzagentur fest, dass die betroffenen Verbraucher die Webseiten gar nicht besucht hatten und meistens noch nicht mal kannten. Es sei für die Verbraucher "völlig abwegig" gewesen, dass sie bei solchen Gewinnspielen teilgenommen und ein Werbe-Okay gegeben haben sollen. Nach Auffassung der Netzagentur hat Sky "nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten".
Ein zweiter Kritikpunkt richtet sich gegen Werbeanrufe von Sky selbst
- hier ging es um die Rückgewinnung von Kunden, die gekündigt hatten.
Zwar lagen für solche Anrufe zunächst Einwilligungen vor, doch diese wurden widerrufen. Obwohl die Angerufenen die Kontaktaufnahme untersagten, riefen die Sky-Mitarbeiter den Angaben zufolge immer wieder an - einige Verbraucher schimpften über "Telefonterror" mit mehrfachen Anrufen pro Tag. Die Netzagentur monierte, dass die Firma kein geeignetes System hatte, um Werbewiderrufe zu bearbeiten. Laut Netzagentur gab Sky zu, dass die Widerrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet worden waren. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, Sky könnte Einspruch einlegen./wdw/DP/mis
BONN (dpa-AFX)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Sky plc (ex BSkyB)mehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |