16.01.2023 14:41:38
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Ampel-Fraktionen dringen auf zügige Wahlrechtsreform
BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Fraktionen dringen auf eine rasche Entscheidung über den von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform, die den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Dadurch werde die Möglichkeit eröffnet, das neue System bereits bei der nächsten Bundestagswahl anzuwenden, sagte Till Steffen (Grüne) am Montag in Berlin. Zu dem Entwurf werde es voraussichtlich im Februar eine Expertenanhörung im Bundestag geben. Er sieht auch vor, dass die Begriffe "Erststimme" und "Zweitstimme" durch die Begriffe "Wahlkreisstimme" und "Hauptstimme" ersetzt werden.
Vor allem aus der CSU kommt Widerstand gegen den Vorschlag. Konstantin Kuhle (FDP) betonte: "Es ist keine Reform zu Lasten der CSU."
Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen - auf zuletzt 736 Abgeordnete. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten.
In der vergangenen Legislaturperiode hatten Grüne, FDP und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Reform vorgelegt, sich damit aber nicht durchsetzen können. Union und SPD einigten sich dann schlussendlich auf eine Reform mit sehr begrenzter Wirkung.
Vor einigen Tagen hatte die für die Einteilung der Wahlkreise zuständige Kommission eine Empfehlung für eine Reduzierung von 299 auf 280 Wahlkreise vorgelegt. Danach sollten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Wahlkreise aufgelöst und andere entsprechend angepasst werden. Sollte die von den Ampel-Fraktionen nun vorgeschlagene Reform beschlossen werden, wäre dies obsolet.
Denn laut dem Gesetzentwurf bleibt es bei der bisherigen Einteilung in 299 Wahlkreise und bei zwei Stimmen, die jede Wählerin und jeder Wähler vergeben kann. Für die Sitzverteilung im Bundestag sollen künftig allein die Zweitstimmen ausschlaggebend sein, die dann "Hauptstimmen" genannt werden sollen./abc/DP/mis
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