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21.04.2013 14:50:32
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Am Boden bleiben - was ist zu tun, wenn am Flughafen gestreikt wird?
Welche Flughäfen trifft es am meisten?
Die Lufthansa streicht an diesem Montag fast alle ihre Flüge, es dürfte also kaum ein Flughafen unverschont bleiben. Von insgesamt 1720 geplanten Abflügen in Deutschland werden laut Fluggesellschaft voraussichtlich nur 32 starten. Besonders betroffen sind die Deutschland- und Europa-Verbindungen.
Was kann man tun, wenn man bereits einen Flug gebucht hat?
Die Fluggesellschaft empfiehlt allen Reisenden, sich frühzeitig vor Reiseantritt auf www.lufthansa.com unter "Aktuelle Fluginformationen" und unter "Meine Buchungen" über den Status ihres Fluges zu informieren. Darüber hinaus hat Lufthansa für Anrufe aus Deutschland die kostenfreie Telefonnummer 0800 850 60 70 geschaltet.
Habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?
Ja. Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen. Passagieren steht laut Verbraucherzentrale eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf andere Airlines zu. Das schreibt die EU-Verordnung für Fluggastrechte vor. Reisende müssen dabei aber auch andere Flugrouten akzeptieren, zum Beispiel einen Zwischenstopp, sagt Reiserechtler Degott.
Und wenn ich schon am Montag zu einem Termin muss?
Sollte der Termin in Deutschland sein - kein Problem. Es könnte aber unbequem werden: Denn Passagiere können ihr Ticket in einen Reisegutschein für die Bahn umwandeln lassen. "Wir werden alles auf die Schiene bringen, was fährt", kündigt die Bahn im Vorfeld an. Eine Reservierung könnte da vor einem mühsamen Stehplatz im Gang retten. Fluggäste gestrichener Verbindungen können ihre Buchungen aber auch kostenlos stornieren.
Wie komme ich an ein Ersatzticket beim Umbuchen?
Beim Umbuchen erhalten Reisende entweder am Schalter oder im Internet ein neues Ticket. Am Flughafen bilden sich jedoch meist lange Schlangen. "Hier gilt die Regel 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' - sprich: Wer zuerst am Schalter ist, erhält den nächsten verfügbaren Flug", sagt Degott. Er rät Reisenden, sich vorab per Internet über den Status ihres Fluges zu informieren. Ist er annulliert, gebe es oftmals schon im Internet die Möglichkeit zum Umbuchen.
Kann ich von meiner Reise zurücktreten?
Hebt der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ab oder wird der Flug komplett gestrichen, dann kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft laut Reiserechtler Degott den Kaufpreis erstatten. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Urlauber an den Reiseveranstalter wenden.
Bekomme ich Essen und Getränken?
Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. "Und wenn es nur trockene Brötchen gibt und Sie sich etwas kaufen müssen, heben Sie die Quittung auf", rät Degott.
Muss mir die Airline eine Unterkunft zahlen?
Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Degott eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen./mov/DP/he

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