26.08.2014 19:32:58

Allg. Zeitung Mainz: Prinzip Verantwortung - Kommentar zur Suizid-Debatte

Mainz (ots) - Es gibt keine Lösung, die den Namen wirklich verdiente. Denn es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die sich auch bestgemeinten menschlichen Bemühungen, alles bis ins Letzte zu regeln, entziehen. Fast alles, was gemeinhin mit "Sterbehilfe" bezeichnet wird - ein ohnehin unscharfer und sprachlich fast ans Paradoxe grenzender Begriff - fällt darunter. Menschlich nachvollziehbar ist der Wunsch von Medizinern, bei diesen letzten Fragen juristisch auf gesichertem Boden zu stehen. Allerdings ist festzuhalten: Beihilfe zur Selbsttötung ist schon jetzt straffrei. Wenn sie im ärztlichen Berufsrecht mehrerer Bundesländer verboten ist, ist das nicht wirklich ein guter Grund, den Bundesgesetzgeber zu einem umfassenden Gesetzesrevirement aufzufordern. Was dabei herauskommen könnte, würde ohnehin nur Enttäuschung hinterlassen, denn auch die akribischsten Gesetzesformulierungen könnten den Arzt letztlich nicht aus seiner ethischen Verantwortung entlassen. Gesetzeslage und Rechtsprechung sind derzeit in Deutschland im Grunde schon ausreichend. Tötung auf Verlangen ist strafbar, ebenso aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe nicht, ebenso wenig wie Beihilfe zum Selbstmord. Jede Aufweichung dieser Grundsätze, hie und da gerne unter dem makabren Etikett "Liberalisierung" gefordert, ginge in die falsche Richtung. Die aktive Tötung eines anderen auf dessen Verlangen zu erlauben, wie in den Niederlanden, bedeutet einen wahrlich leichthändigen, inakzeptablen Umgang mit dem Leben. Und der "Sterbetourismus" in die Schweiz kann nicht im Ernst Anlass sein, dortige Ansichten blind zu übernehmen. Gesetzesaktionismus in Deutschland ist fehl am Platz; notwendig sind eine noch bessere Palliativmedizin und vor allem menschliche Zuwendung.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Florian Giezewski Regionalmanager Telefon: 06131/485817 desk-zentral@vrm.de

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