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10.06.2014 19:35:58

Allg. Zeitung Mainz: Pflicht, zu reden / Kommentar zu Gauck

Mainz (ots) - Hätten DDR-Richter den Pastor Joachim Gauck vor 25 Jahren für den Satz "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen" gemaßregelt, niemand hätte sich wundern dürfen. Denn die DDR-Justiz war gehorsamer Teil der DDR-Unrechtsregentschaft. Dass der Bundespräsident Gauck heute wegen dieses Satzes Gegenstand einer Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht wurde, beweist, dass sich die Gerichte des vereinten Deutschland auch absurden Ansinnen nicht verschließen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben wollen - auch gegenüber einem harten Kern von Funktionären der rechtsextremen NPD, die geklagt hatte. Proteste gegen Asylbewerberheime waren von NPD-Anhängern veranstaltet worden; unter denen sind sicher Irregeleitete, ganz gewiss aber auch andere, die man unter Inanspruchnahme des Artikels 5 Grundgesetz - Meinungsfreiheit - als braunes Gesindel zu bezeichnet hat. In einer solchen Situation hat ein Bundespräsident nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Klartext zu reden. Und mit dem Begriff "Spinner" war Gauck noch äußerst zurückhaltend. Nach einhelligem Verfassungsverständnis steht der Bundespräsident über den Parteien - was nicht bedeutet, dass er bis zur Selbstverleugnung "neutral" im falsch verstandenen Sinne ist. Er muss integrieren und moderieren. Dass er dabei eine "weitreichende Redefreiheit" hat, wie das Gericht formuliert, ist eine pure Selbstverständlichkeit. Die Bekämpfung von Extremismus ist Verpflichtung für alle Demokraten. Vor sechs Monaten reichte der Bundesrat beim Karlsruher Verfassungsgericht einen neuerlichen NPD-Verbotsantrag ein, der Erste war 2003 gescheitert. Ein Erfolg dieses Antrags wäre gut für die Republik.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Florian Giezewski Regionalmanager Telefon: 06131/485817 desk-zentral@vrm.de

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