04.07.2014 19:56:59

Allg. Zeitung Mainz: Charaktersache / Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Urteil über Abschleppkosten

Mainz (ots) - Wenn eine ehrwürdige Richterin am Bundesgerichtshof den Begriff "frivol" in den Mund nimmt, wenn sie das Urteil eines untergeordneten Landgerichts bewertet, dann will das schon etwas heißen. Es geht darum, wie viel jemand bezahlen muss, wenn sein Auto abgeschleppt wird, und da scheint es in der Tat wild zuzugehen. Die Preise differieren stark, und das Landgericht hatte einfach mal so befunden, 175 Euro wären okay, obwohl das Amtsgericht 100 Euro für angemessen gehalten hatte. Geklagt hatte ein Fahrer, der ursprünglich 250 Euro zahlen sollte, um sein Auto wiederzubekommen. Der Fall legt den Verdacht nahe, dass es Unternehmen gibt, die das seriöse Geschäft des Abschleppens und Aufbewahrens von Kraftfahrzeugen völlig falsch interpretieren und sich aufführen, als besäßen sie die Lizenz zum Gelddrucken, oder besser gesagt: zur Abzocke. Dies sind gewiss nur einige schwarze Schafe, aber es ist wie immer: Diese wenigen verderben den Ruf einer ganzen Branche und damit auch der Redlichen. Der Bundesgerichtshof hat nun letztlich keine konkrete Summe genannt, das Landgericht muss neu befinden, aber irgendwann wird es rechtliche Klarheit geben müssen. Genannt werden muss in diesem Zusammenhang allerdings auch die andere Seite der Medaille. Es gibt nicht nur Abzocke bei Abschleppkosten, sondern natürlich auch Autofahrer, die sich asozial aufführen und ohne jede Not Bürgersteige, Behindertenplätze und Feuerwehrausfahrten zuparken. Es gilt die alte Weisheit: Sage mir, wer sich wie im Straßenverkehr benimmt, und ich sage dir, was er für einen Charakter hat.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Werner Wenzel Newsmanager Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

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