11.07.2017 21:43:56

Allg. Zeitung Mainz: Angemessen / Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Tarifeinheitsgesetz

Mainz (ots) - Eine verdammt komplizierte Materie, dieses Streikrecht. Aber auch verdammt wichtig, so wichtig, dass es im Grundgesetz verankert ist. Gesetze schützen Arbeitnehmerrechte in Deutschland auf vorbildliche Weise. Das ist deshalb angemessen, weil Arbeitnehmer im Normalfall in einer schwächeren Position sind als Arbeitgeber und ihre Interessen womöglich nur durch Arbeitskämpfe vertreten können. Arbeitskämpfe muss eine Gesellschaft aushalten; tut sie auch. Am wichtigsten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten letztlich immer zueinander gefunden und damit zu sozialem Frieden und Wohlstand beigetragen. Ganz und gar nicht angemessen wäre allerdings das, was das Verfassungsgericht "Blockademacht zum eigenen Nutzen" nennt, also eine Situation, in der miteinander konkurrierende Gewerkschaften ihre Streikmacht nicht (nur) für bessere Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder einsetzen, sondern für den eigenen Bedeutungsgewinn - und dass Bürger, etwa bei Lokführer- oder Pilotenstreiks, übermäßig darunter leiden. Solche Situationen wollte Arbeitsministerin Nahles mit dem Tarifeinheitsgesetz verhindern. Dabei lief sie Gefahr, dass man ihr, der eher linken Sozialdemokratin, eine Schwächung des Streikrechts attestieren würde. Das Streikrecht ist ungefährdet, sagen die Richter - ein Sieg für Nahles. Aber auch die so genannten kleineren Gewerkschaften können sich nicht beschweren: Sie werden nicht an die Wand gedrückt, sondern sind in Tarifverhandlungen eingebunden. Aber Streik-Extratouren einzelner Gewerkschaften sind nicht akzeptabel, Gewerkschaften sollen sich einig sein.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Werner Wenzel Newsmanager Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

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