04.04.2024 18:00:13
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Aktionäre genehmigen alle Anträge an der ausserordentlichen Generalversammlung
Swiss Steel Holding AG
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
Luzern, 4. April 2024 – Die Swiss Steel Group, ein führender Anbieter von Speziallangstahl, gibt bekannt, dass ihre Aktionäre allen Anträgen zugestimmt haben, einschliesslich der vom Verwaltungsrat beantragten Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 300 Mio. und der Herabsetzung des Nennwerts der Swiss Steel Aktien. Die Aktionäre der Swiss Steel Group haben an der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung die vom Verwaltungsrat beantragte ordentliche Kapitalerhöhung zur Fortsetzung der Restrukturierung der Swiss Steel Group genehmigt. Die Kapitalerhöhung besteht aus der Ausgabe von 3'101'000'000 voll einbezahlten Namenaktien zu einem Ausgabepreis von je CHF 0.0925. Der entsprechende Antrag wurde von den Aktionären mit 99.79 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich zu einem Bruttoerlös von CHF 286'842'500 führen. Die Swiss Steel Group hat eine Währungsabsicherung abgeschlossen, um sicherzustellen, dass der Euro-Gegenwert des Bruttoerlöses mindestens EUR 300 Mio. beträgt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung erhält jeder Aktionär ein anteiliges Bezugsrecht für neue Namenaktien zum Ausgabepreis. Unsere Hauptaktionärin, die BigPoint Holding AG, hat sich verpflichtet, alle ihr zugeteilten Bezugsrechte auszuüben und darüber hinaus alle Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt oder die nicht anderweitig bei Investoren platziert werden, zum Ausgabepreis zu erwerben (Backstop). Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich im April 2024 stattfinden. Ferner stimmten die Aktionäre der Swiss Steel Group der Herabsetzung des Nennwerts jeder Aktie von CHF 0.15 auf CHF 0.08 zu, wie vom Verwaltungsrat beantragt. Der entsprechende Antrag wurde mit 99.78 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Nennwertreduktion war im Hinblick auf die geplante Kapitalerhöhung erforderlich, da der aktuelle Börsenkurs der Aktien unter dem Nennwert von CHF 0.15 liegt und Aktien nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden dürfen. Es handelt sich dabei um eine rein technische Massnahme, die alle Aktien gleichermassen betrifft und keinen Einfluss auf die finanziellen Rechte oder die Mitwirkungsrechte der Aktionäre hat. Auch bleibt das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft unverändert. Schliesslich wurde die vom Verwaltungsrat beantragte Statutenänderung betreffend das Vorschlagsrecht der Aktionäre, die 10 % oder mehr der Aktien und der Stimmrechte an der Swiss Steel Holding AG halten, mit 99.27 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Übernahmekommission hat gestützt auf Art. 136 Abs. 1 lit. e des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes eine Sanierungsausnahme erteilt, gegen die kein Einspruch erhoben wurde. Der Verwaltungsrat hat deshalb beschlossen, den Antrag auf Einführung einer transaktionsspezifischen Opting out-Klausel in den Gesellschaftsstatuten zurückzuziehen. Der Präsident Jens Alder erklärt: "Ich bin dankbar für die Geduld und das Vertrauen, das wir von unseren Aktionären erhalten haben. Dank der Zustimmung zur Kapitalerhöhung sind wir zuversichtlich, dass wir den Refinanzierungsprozess in den nächsten Wochen erfolgreich abschliessen werden." Für weitere Informationen: Über Swiss Steel Group Swiss Steel Group mit Hauptsitz in Luzern (Schweiz) gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Spezialstahl-Langprodukten. Dank des ausschliesslichen Einsatzes von Stahlschrott in Elektrolichtbogenöfen zählt die Gruppe zu den europaweit relevantesten Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft und ist im Bereich nachhaltig produziertem Stahl – Green Steel – unter den Marktführern. Swiss Steel Group verfügt über eigene Produktions- und Distributionsgesellschaften in über 30 Ländern und bietet über ihre starke Präsenz vor Ort eine breite Palette individueller Lösungen in den Bereichen Edelbaustahl, rostfreiem Stahl und Werkzeugstahl an. Swiss Steel Group ist an der SIX Swiss Exchange kotiert, erwirtschaftete einen Umsatz von rund EUR 3.2 Mrd. im Jahr 2023 und verfügt über eine Belegschaft von rund 8’800 Mitarbeitenden. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Anteile zu erwerben oder zu zeichnen. Dieses Dokument ist kein Prospekt wie vom Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) definiert und kein Prospekt nach anderen geltenden Gesetzen. Kopien des Dokuments dürften nicht an Rechtsgebiete gesandt, dort verteilt oder von dort versandt werden, wo dies verwehrt oder gesetzlich untersagt ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren in Rechtgebieten dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor der Zulassung, Freistellung von der Zulassung oder die Qualifikation unter den Wertpapiergesetzen eines Rechtsgebiets gesetzeswidrig wäre. Das Angebot und das Kotieren von Wertpapieren findet ausschliesslich über und auf Grundlage eines Prospekts statt, der von der zuständigen Stelle genehmigt und veröffentlicht wird. Eine Entscheidung über die Anlage in Wertpapiere der Swiss Steel Holding AG sollte ausschliesslich auf dem Prospekt basieren, der von der Swiss Steel Holding AG (die «Gesellschaft») zu diesem Zweck veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung oder Verteilung dieses Dokuments ist in den USA (einschliesslich ihrer Gebiete und Besitzungen, aller Bundesstaaten der USA und der District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jedem anderen Rechtgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, nicht gestattet. Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Wertpapiere in solchen Ländern oder in jedem anderen Rechtsgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, zu zeichnen oder zu erwerben. Insbesondere sollten das Dokument und die hierin enthaltenen Information nicht in die USA oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder anderweitig übertragen werden. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden nicht unter dem US Securities Act von 1933, in seiner jeweils gültigen Fassung (der «Securities Act») oder den Gesetzen eines Bundesstaats registriert und werden das auch nicht und dürfen in den USA nicht ohne Registrierung oder eine Ausnahme zur Registrierung angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht öffentlich angeboten. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot an Wertpapieren für die Öffentlichkeit in Grossbritannien dar. In Grossbritannien wird kein Prospekt, der Wertpapiere der Öffentlichkeit anbietet, veröffentlicht. In Grossbritannien richtet sich dieses Dokument nur an (i) Personen, die qualifizierte Anleger sind und auch (ii) Anlageexperten gemäss Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die «FSMA Order») sind; (iii) Personen gemäss Artikel 49(2)(a) bis (d), also «hochvermögende Gesellschaften, nicht inkorporierte Vereinigungen» etc. der FSMA Order, und (iv) Personen, denen zulässigerweise ein Angebot oder eine Aufforderung gemäss Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 unterbreitet oder zugeleitet werden kann (wobei alle solche Personen zusammen als «relevante Personen bezeichnet werden»). Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und alle Einladungen, Angebote oder Vereinbarungen zur Zeichnung, zum Kauf oder dem anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere richten sich nur an diese relevanten Personen. Alle Personen, die keine relevante Person sind, sollten nicht auf Basis dieses Dokuments oder seines Inhalts, handeln oder sich darauf verlassen. In allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (jeweils ein «relevanter Staat») richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger in diesem relevanten Staat im Sinne der Prospektverordnung. Diese Veröffentlichung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z.B. Aussagen, die Begriffe wie «glauben», «annehmen», «erwarten», «prognostizieren», «projizieren», «können», «könnten», «werden» oder ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, sodass sich die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, Entwicklung oder Performance der Swiss Steel Holding AG beträchtlich von denen unterscheiden können, die explizit oder implizit in diesen Aussagen vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Ungewissheiten sollten sich Leser nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Swiss Steel Holding AG übernimmt keine Verantwortung für die Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen oder die Anpassung solcher Aussagen an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen. Über den gesetzlichen Anspruch hinaus hat die Swiss Steel Holding AG keine Absicht oder Verpflichtung, diese Veröffentlichung oder Teile davon (einschliesslich zukunftsgerichtete Aussagen) nach dem Datum dieses Dokuments zu aktualisieren oder zu überarbeiten. News Source: Swiss Steel Holding AG
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Unternehmen: | Swiss Steel Holding AG |
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E-Mail: | a.beeler@swisssteelgroup.com |
Internet: | www.swisssteel-group.com |
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Börsen: | SIX Swiss Exchange |
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1873745 04.04.2024 CET/CEST
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