09.06.2013 14:41:33
|
Adoptionsrecht für Homo-Paare - Leyen gegen breite CDU-Strömung
Gegen ein volles Adoptionsrecht regt sich drei Monate vor den Wahlen nicht nur in konservativen Kreisen der Union Widerstand. Auch liberale CDU-Politiker äußern Bedenken. CDU-Vize Armin Laschet argumentierte, Kinder hätten das Recht auf Unterschiedlichkeit, auf Vater und Mutter. "Dies prinzipiell auszuschließen, um jemandem ein individuelles Recht auf Gleichstellung zu geben, halte ich für falsch", sagte er dem "Spiegel".
Hessens Ministerpräsident und CDU-Vize Volker Bouffier sagte dem Magazin, natürlich gebe es gleichgeschlechtliche Paare, die Kinder liebevoll erziehen. Trotzdem fühlten viele Menschen über alle Parteigrenzen hinweg "ein gewisses Unbehagen" in dieser Frage. Hier gehe es nicht ums Geld, sondern um das Wohl von Kindern. Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, stellte klar: "Beim Thema Adoptionsrecht werden wir nur handeln, wenn und so weit das Bundesverfassungsgericht es uns auferlegt."
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mehrfach ein volles Adoptionsrecht gefordert. Es ist nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Lebenspartnerschaften der letzte Bereich, wo es noch keine Gleichbehandlung mit der Ehe gibt. Aber auch hier sind Verfahren anhängig, die Politik dürfte erneut zum Handeln gezwungen werden.
Erst im Februar hatte das Verfassungsgericht das Adoptionsrecht schwuler und lesbischer Paare gestärkt. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Partner bereits ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Diese "Sukzessivadoption" war davor nur Eheleuten erlaubt. Bis Ende Juni 2014 muss die Politik zu einer Neuregelung kommen. Schon erlaubt ist homosexuellen Lebenspartnern die "Stiefkindadoption".
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigte in der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Samstag), die Gesetzgebung zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: "Wenn alles gut läuft, kann der Bundestag dann Ende Juni grünes Licht geben und der Bundesrat schlussendlich über das Gesetz Anfang Juli befinden."
Den Staat kostet dies künftig 55 Millionen Euro im Jahr, wie aus dem ersten Entwurf für eine Neuregelung hervorgeht. Bisher hatte das Ministerium Mindereinnahmen von etwa 30 Millionen Euro unterstellt. Allerdings basierten diese Schätzungen auf 23.400 eingetragenen Lebenspartnerschaften. Nach den aktuellen Zahlen gibt es aber 34 000. Von den Mindereinnahmen entfällt die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder (20 Millionen) und Gemeinden (8 Millionen).
Zugleich wird betont, dass die rückwirkende Korrektur ab 2001 nur für offene Fälle gilt - dass eingetragene Lebenspartnerschaften also nur für die Jahre in den Genuss des Splittingvorteils kommen, für die noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt. Die Kosten dafür werden auf einmalig 150 Millionen Euro geschätzt./sl/DP/mne
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!