28.03.2018 13:47:00
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3. Piste - Gericht erteilt Auflagen zu Lärm und Staub
So ist zu gewährlisten, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Weiters heißt es: "Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen."
Zur Reduktion des Fluglärms seien deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben worden.
Abschließend teilte das Bundesverwaltungsgericht mit: "Eine ordentliche Revision wurde zugelassen."
(Schluss/folgt Zus.) stf/itz
ISIN AT0000911805 WEB http://www.viennaairport.com
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