17.11.2023 18:30:40

WSF und Bundeshaushalt 2023 möglicherweise verfassungswidrig - Zeitung

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse könnten einem Zeitungsbericht zufolge gravierender ausfallen als bisher bekannt. Mehrere hochrangige Regierungsvertreter befürchten, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF und damit der Bundeshaushalt 2023 nach dem Urteil verfassungswidrig sind, berichtet das Handelsblatt. Wahrscheinlich werde man deshalb für das Jahr 2023 erneut die Notlagenklausel nutzen und die Schuldenbremse aussetzen müssen, hieß es laut Zeitung innerhalb der Bundesregierung.

Diese Option werde derzeit geprüft, sagten mehrere hochrangige Regierungsvertreter dem Handelsblatt. Dafür wäre ein Beschluss im Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit notwendig.

Das Bundesfinanzministerium wollte den Bericht auf Anfrage von Dow Jones Newswires nicht kommentieren.

Die Bundesregierung hatte den WSF im Herbst 2022, als die Schuldenbremse wegen der Energiekrise ausgesetzt war, mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet. Das Geld wurde hauptsächlich genutzt, um 2023 die Energiehilfen für Bürger und Unternehmen zu finanzieren. Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September dieses Jahres sind bislang 32,3 Milliarden Euro aus dem WSF abgeflossen.

Diese Praxis könnte nun aber verfassungswidrig sein, da die Bundesregierung 2023 WSF-Notkredite aus dem Vorjahr nutzte. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts müssen diese Schulden aber dem Bundeshaushalt 2023 hinzugerechnet werden, wie es laut Handelsblatt in Regierungskreisen hieß. Damit würde die Regierung die laut Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme in diesem Jahr deutlich überschreiten.

Die Erklärung einer erneuten Notlage würde die Regierung wie schon im Oktober 2022 bei Gründung des WSF mit den Folgen der Energiekrise begründen, hieß es weiter.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am Freitagnachmittag bei einer Pressekonferenz in Berlin gesagt, "dass wir jetzt jedes einzelne Sondervermögen daraufhin genau angucken, ob das Urteil vom Mittwoch auch darauf Anwendung finden muss". Dies werde aber "ein bisschen dauern".

(Mitarbeit: Andreas Kißler)

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/mgo/cbr

(END) Dow Jones Newswires

November 17, 2023 12:31 ET (17:31 GMT)

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