17.06.2015 21:15:42

DGAP-Stimmrechtsanteile: Heliocentris Energy Solutions AG

DGAP-PVR: Heliocentris Energy Solutions AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heliocentris Energy Solutions AG

17.06.2015 21:15

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG Mitteilung gem. § 27a Abs. 1 WpHG

Die Ruffer LLP, London, Vereinigtes Königreich (die 'Mitteilungspflichtige') hat der Heliocentris Energy Solutions AG, Berlin, Deutschland (die 'Emittentin'), am 16. Mai 2015 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1a WpHG vom 22. Mai 2015 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG folgendes mitgeteilt:



1. Die Mitteilungspflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der Emittentin. Alle Stimmrechte werden vollständig gem. § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

2. Die Investition der Mitteilungspflichtigen - eine Verwaltungsgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt - dient hauptsächlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Mitteilungspflichtige ist dazu bereit, strategische Ziele zu verfolgen, wenn dies im besten Interesse ihrer Kunden ist.

3. Die Mitteilungspflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

Es ist aber möglich, dass weitere Stimmrechte in den nächsten zwölf Monaten erworben werden, wenn der Erwerb der Stimmrechte für die Kunden der Mitteilungspflichten vorteilhaft erscheint.

Diese Stimmrechte würden dann der Mitteilungspflichten erneut zugerechnet werden.

4. Die Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, außer durch die Ausübung ihrer Stimmrechte bei jährlichen oder außerordentlichen Hauptversammlungen.

Die Mitteilungspflichtige ist jedoch zur Ausübung weiterer Einflussnahme bereit, wenn dies im besten Interesse ihrer Kunden ist.

5. Die Mitteilungspflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

6. Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von der Mitteilungspflichtigen verwaltet werden. Daher hat die Mitteilungspflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.

Berlin, 17. Juni 2015

Heliocentris Energy Solutions AG Der Vorstand



17.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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