Stand: 12.06.2014. Der Anleger trägt sowohl das Bonitätsrisiko der Garantin als auch der Emittentin. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind allein die Angaben des bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegten und veröffentlichten Basisprospekts einschließlich eventueller Nachträge samt endgültiger Bedingungen gemäß dem Wertpapierprospektgesetz.
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