Am Mittwoch, den 02.10.2024, beginnt die Bezugsfrist für die von der pferdewetten.de AG (WKN A2YN77, ISIN DE000A2YN777) emittierte Wandelanleihe 2024/2029 (WKN A383Q7, ISIN DE000A383Q70).
Bis zu 5 Mio. Euro können von den Aktionären gezeichnet werden, auch ein Überbezug ist möglich. Je 1.119 Aktien berechtigen zum Bezug einer Wandelanleihe im Nennwert von 1.000 Euro.
Pierre Hofer, Vorstand der pferdewetten.de AG: „Wir bieten den Investoren einen Zinskupon in Höhe von 7,50% p.a. bei einer Laufzeit von fünf Jahren an. Die Tilgung erfolgt am 22.10.2029, sofern die Inhaber der Wandelanleihe nicht zuvor von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben.“
Je 1.000 Euro Nominalbetrag der Wandelanleihe können in 133 neue Aktien der pferdewetten.de AG gewandelt werden. Der Wandlungspreis je neuer Aktie beläuft sich somit auf 7,50 Euro.
Eckdaten der 7,50% pferdewetten.de-Wandelanleihe 2024/29
Volumen: bis zu 5 Mio. Euro
Laufzeit: 5 Jahre
Zinskupon: 7,50% p.a.
Zinstermine: 22.10.2025 / 22.10.2026 / 22.10.2027 / 22.10.2028 / 22.10.2029
Tilgung: Endfälligkeit am 22.10.2029
Emissionspreis: 1.000 Euro
Stückelung: 1.000 Euro
ISIN / WKN DE000A383Q70 / A383Q7
Börsennotierung: Einbeziehung in den Open Market der Börse Frankfurt beabsichtigt
Bezugsfrist: 02.10.2024 bis 16.10.2024 jeweils einschließlich
Bezugsverhältnis: 1.119 Aktien : 1 Wandelanleihe à 1.000 Euro
Wandlungsverhältnis: 1.000 Euro zu 133 neue Aktien
Wandlungspreis: 7,50 Euro je neue Aktie
Barausgleich für Bruchteile: nein
Ausübungszeitraum: erste zwei Wochen eines jeden Kalendervierteljahres
Sicherheiten: keine
Negativerklärung: ja
Verwässerungsschutz: ja
Kündigungsrecht der Emittentin: ja, bei „Geringfügigkeit“ des noch ausstehenden Emissionsvolumens
Gezeichnetes Kapital aktuell: 5.598.322 Euro
Gezeichnetes Kapital voll verwässert: 5.598.322 Euro aktuell + bis zu 640.000 Euro aus der Wandelanleihe 2023/28 + bis zu 665.000 Euro aus der Wandelanleihe 2024/29 = bis zu 6.903.322 Euro
Dividendenberechtigung: im Jahr der Wandlung ab Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres
Möglichkeit zum Überbezug: ja
www.fixed-income.org
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