22.11.2016 23:02:57
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Westfalenpost: Zum Asylrecht: Klare Kriterien müssen her
Hagen (ots) - Die chaotischen Zustände in der Hochphase der
Flüchtlingskrise rächen sich nun auch juristisch. Monatelang hatten
die Behörden gewissermaßen auf Zuruf Asylbewerber aus Syrien zu
Flüchtlingen nach der Genfer Konvention ernannt. Ihre individuelle
Verfolgung wegen Rasse, Religion oder politischer Überzeugung konnte
nie ernsthaft überprüft werden. Um den Familiennachzug einzudämmen
und die Flüchtlingszahlen insgesamt zu begrenzen, entschied die
Bundesregierung im Asylpaket II dann quasi über Nacht, auch Syrern im
Zweifel nur noch eingeschränkten Schutz zu gewähren. Damit dürfen sie
ihre Angehörigen zunächst einmal für zwei Jahre nicht nach
Deutschland nachholen. Diesen Bruch in der Praxis können viele
Verwaltungsgerichte nicht nachvollziehen. Der politische Wunsch nach
Verringerung der Asylbewerberzahlen könne nicht zu einer Neubewertung
der Lage in Syrien führen. Die Frage der individuellen Verfolgung ist
eben keine, die man je nach Aufnahmekapazität und allgemeiner
Stimmungslage passend machen kann. Das Urteil des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf ist ein weiteres Indiz, dass rasch eine grundsätzliche
Klärung her muss. Es gibt gute Gründe, nicht alle Flüchtlinge aus
jedem Winkel Syriens automatisch zu persönlich Verfolgten des
Assad-Regimes zu ernennen und mit dem höchsten Schutzstatus
auszustatten. Allerdings sollten die Kriterien dieser Einstufung
deutlich plausibler und endlich gerichtsfest sein. Für alle Seiten
steht viel auf dem Spiel: Verzweifelte Syrer verstehen nicht, warum
Landsleute ihre Familien nachholen durften und sie nicht. Länder und
Kommunen wissen nicht, wie sie 250.000 weitere Familiennachzügler
unterbringen und integrieren sollten.
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Pressekontakt: Westfalenpost Redaktion
Telefon: 02331/9174160
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