15.04.2016 17:27:38

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Begrenzung für Sportwettenanbieter europarechtswidrig / Neuer Glücksspielstaatsvertrag erforderlich

Berlin (ots) - Nach einem heute verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen auf 20 im Glücksspielstaatsvertrag unionsrechtswidrig.

Hintergrund war die Klage eines DSWV-Mitgliedsunternehmens, das sich um eine bundesweite Sportwettenkonzession beworben und alle qualitativen Voraussetzungen erfüllt hatte, allerdings leer ausgegangen wäre.

Im Hauptsacheverfahren urteilte das Gericht nun, dass das zuständige hessische Innenministerium dem klagenden Sportwettenunternehmen eine Konzession erteilen müsse.

Das Gericht führte aus, das Konzessionsverfahren kranke an erheblichen Mängeln der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit. Die Begrenzung der Anzahl der Sportwettenkonzessionen auf 20 stelle einen rechtswidrigen Eingriff in die EU-Grundfreiheiten dar und sei nicht anwendbar.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) Mathias Dahms kommentiert das Urteil:

"Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen europarechtswidrig ist. Infolge des Urteils haben alle Bewerber, die die qualitativen Anforderungen erfüllen, Anspruch auf eine Konzession."

Das Urteil dürfte Auswirkungen auf die aktuelle politische Debatte haben. Die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrer letzten Konferenz im März darauf verständigt, an der zahlenmäßigen Begrenzung festhalten und die Anzahl der Konzessionen auf 40 erhöhen zu wollen.

Mathias Dahms sagt dazu:

"Eine Beschränkung auf 40 Konzessionen ist genauso willkürlich wie eine Beschränkung auf 20. Wir appellieren an die Ministerpräsidenten, ihre Pläne zu überdenken."

Das hessische Innenministerium hatte in der Gerichtsverhandlung zu Protokoll gegeben, dass es derzeit mindestens 85 ernstzunehmende Bewerber um Sportwettenkonzessionen gebe. Schon heute zahlen 79 Sportwettenanbieter in Deutschland Wettsteuern.

Mathias Dahms ergänzt:

"Der Glücksspielstaatsvertrag muss grundlegend reformiert werden, um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Das Bundesland Hessen hat hierfür einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet."

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der Verband als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in EU-Mitgliedsstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung auch für den deutschen Markt an. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im Profisport aktiv.

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Pressekontakt: Deutscher Sportwettenverband e.V. Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin

T +49 30 403680160 www.dswv.de

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