Gerichtsentscheid 14.03.2016 15:53:00

Verbund-Anzengruber der Marktmanipulation schuldig

Anzengruber und der Verbund scheiterten mit ihren außerordentlichen Rechtsmitteln, berichtet am Montag die "Presse" (Ra 2015/02/0201).

Eine Verbund-Sprecherin bestätigte den Bericht. Schon am 18. Jänner 2016 sei die außerordentliche Revision vom VwGH zurückgewiesen worden. Die Finanzmarktaufsicht hatte Anzengruber 2014 mit einer Strafe von 30.000 Euro belegt.

Anzengruber hatte in einem "Kurier"-Interview vom 18. September 2012 auf die Frage, ob der börsennotierte Verbund aus der Türkei aussteigen werde, geantwortet: "Das ist derzeit kein Thema." Auch in einem zweiten Artikel wurde er mit diesen Worten zitiert. Das war zu einer Zeit, als Anzengruber federführend mit dem deutschen Energieversorger E.ON über einen Asset-Swap verhandelte, so die "Presse". Am 3. Dezember 2012 wurde dann ein Asset-Swap offiziell bekannt gegeben, mit dem E.ON dem Verbund als Gegenleistung für seine türkische Beteiligung einige Wasserkraftwerke in Bayern überlassen hat.

gru/cri

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