29.04.2008 15:27:00

UPDATE: VW-Betriebsrat scheitert mit Klage gegen Porsche

   (NEU: Details, Hintergrund)

   STUTTGART (AP)--Der Autobauer Porsche hat im Streit um die Mitbestimmung mit dem VW-Betriebsrat klaren Sieg errungen: Das Arbeitsgericht Stuttgart wies am Dienstag eine Klage der Wolfsburger Arbeitnehmervertretung ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ein Beherrschungsverhältnis zwischen der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG bestehe nicht, urteilte das Gericht. Dies wäre aber Voraussetzung, dass die Vereinbarung in Kraft trete.

   In dem Gerichtsverfahren wollte der VW-Betriebsrat die Mitbestimmungsvereinbarung in der Porsche-Holding kippen. In der Holding hat der Stuttgarter Konzern seine Volkswagen-Beteiligung und den Sportwagenbauer Porsche gebündelt. Der VW-Betriebsrat fühlt sich im gemeinsamen Betriebsrat der Holding wie auch im Aufsichtsrat nicht angemessen vertreten.

   VW hat wesentlich mehr Mitarbeiter als Porsche. Bei Volkswagen sind 324.000 Mitarbeiter beschäftigt und bei dem Sportwagenbauer nur rund 12.000 Personen. Die Mitbestimmungsvereinbarung sieht vor, dass beide Unternehmen gleich viele Betriebsräte entsenden. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh nahm nicht an der Verhandlung teil.

   Der Stuttgarter Konzern hält früheren Angaben zufolge knapp 31% an den Wolfsburgern und will den Anteil auf mehr als 50% aufstocken. Der VW-Betriebsrat argumentierte, dass Porsche Europas größten Autobauer schon jetzt beherrsche. Der Betriebsrat des Wolfsburger Konzerns verwies unter anderem auf personelle Verflechtungen auf Leitungsebene und eine wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen Volkswagen und Porsche. Porsche-Vorstandsvorsitzender Wendelin Wiedeking und Finanzvorstand Klaus Härter sitzen im Aufsichtsrat von Volkswagen.

   Nach Auffassung des Arbeitsgerichts war weder bei Entstehung der Mitbestimmungsvereinbarung noch zum Zeitpunkt der mündlichen Anhörung vor Gericht ein derartiges Beherrschungsverhältnis gegeben. Auf ein mögliches zukünftiges Beherrschungsverhältnis komme es für die gerichtliche Entscheidung nicht an. Gegen die Entscheidung kann der VW-Betriebsrat innerhalb eines Monats Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen.

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   April 29, 2008 09:24 ET (13:24 GMT)

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