01.05.2021 12:42:38

Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen nach Weilheimer Masken-Urteil

MÜNCHEN/WEILHEIM (dpa-AFX) - Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin. "Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der Deutschen Presse-Agentur. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.

In Thüringen prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt ebenfalls, ob sie nach einem ähnlichen, sehr umstrittenen Urteil in Weimar nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung Ermittlungen gegen den zuständigen Richter aufnimmt.

Das Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern Mitte April von der wegen der Corona-Pandemie herrschenden Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Die Richterin entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden und damit bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" an der Entscheidung angemeldet.

Das bayerische Kultusministerium hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten./bsj/DP/zb

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