16.05.2014 21:29:59
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Schwäbische Zeitung: Leitartikel zu Freihandelsabkommen - Charme der EU-Richtlinien
Die bisherigen Verhandlungen erweckten den Anschein, eher dem Wohle der Industrie zu dienen. Es geht zwar um den Abbau von Handelshemmnissen und es wird mit der Aussicht auf zwei Millionen neue Jobs gelockt. Doch was für Jobs das sein werden und wo genau sie entstehen, wird nicht gesagt. Dafür schwant dem EU-Bürger, welchen Preis er dafür zahlen könnte. Denn als Handelshemmnisse werden auch Verbraucher- und Umweltschutzmaßnahmen verstanden. Die Forderungen der deutschen Verbraucherminister bestätigen das. Zwar werden selbst in der EU die vielen Richtlinien nicht immer als positive Errungenschaften empfunden. Doch im Vergleich zum amerikanischen Verbraucherschutz haben sie doch einen gewissen Charme: In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Ein Produkt wird erst zugelassen, wenn es vorher geprüft und als sicher eingestuft wurde - gerade in der Pharma- und Lebensmittelbranche.
In den USA dürfen die meisten Produkte ohne Prüfung auf den Markt. Erst wenn der Beweis erbracht wurde, dass das Produkt gefährlich ist, wird es verboten oder mit Auflagen belegt. Vieles, was in Europa verboten ist, ist in den USA daher noch erlaubt. Beispielsweise der Einsatz von Schlachtabfällen im Tierfutter - seit der BSE-Krise in der EU verboten. Da aber die US-Agrarwirtschaft auch weiterhin eine Kennzeichnungspflicht zu Inhaltsstoffen und Herkunft ablehnt, bliebe dem EU-Verbraucher nicht einmal die Wahl, weil er nicht wüsste, was die US-Produkte enthalten. Insofern hätte das US-Freihandelsabkommen für die hiesigen Bauern dann doch noch etwas Gutes: Regionale Produkte wären beim EU-Bürger beliebter denn je.
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