06.08.2013 18:19:34
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ROUNDUP/Kältemittel-Debatte: Brüssel will Experten-Streit schlichten
Daimler setzt das für Neuwagen in Europa weitgehend verbotene Mittel R134a weiterhin in seinen Klimaanlagen ein und stützt sich dabei auch auf Typgenehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes. Der Autobauer beruft sich auf firmeneigene Tests, bei denen die EU-konforme Alternative mit dem Namen R1234yf Feuer gefangen habe. Mittlerweile überprüft auch das Kraftfahrtbundesamt die Sicherheit der Chemikalie. In Frankreich beschäftigt der Streit um einen Verkaufsstopp die Gerichte.
Um Klarheit in der Kontroverse der Experten zu schaffen, will die EU-Kommission nun ihren hauseigenen wissenschaftlichen Dienst zur Überprüfung der jeweiligen Testergebnisse zur Verfügung stellen. Der Dienst "könnte technische und wissenschaftliche Unterstützung liefern, falls die beteiligten Parteien nicht zu übereinstimmenden Einschätzungen der Testverfahren und -ergebnisse kommen", bestätigte ein Sprecher. Dabei gehe es um Tests des Kraftfahrtbundesamtes, des internationalen Ingenieursverbandes SAE und der Hersteller.
"Das Hauptziel wird sein, Hersteller und Verbraucher zu versichern, dass alles getan wurde, um Objektivität und Transparenz bei der Risikobewertung sicherzustellen", sagte der Sprecher. Es gehe darum, die Methodik nachzuvollziehen, nicht um eigene Tests der EU-Kommission. Zunächst wolle die Behörde allerdings die Ergebnisse der Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamts und von Daimler abwarten.
Auch der juristische Streit um das Kältemittel geht weiter: Am 23. August werde das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs über den Antrag des Autobauers auf eine Einstweilige Verfügung verhandeln, hieß es am Dienstag beim Conseil d'Etat in Paris.
Frankreich weigert sich seit Anfang Juli, die Kompaktmodelle der SL-, A-, B- und CLA-Klasse zuzulassen, die vom Kraftfahrtbundesamt mit dem alten Kältemittel R134a zertifiziert worden waren. Aus Brüssel hatte Paris dafür Rückendeckung bekommen. Aus Sicht von Daimler und der deutschen Behörde haben die Typgenehmigungen europaweit Gültigkeit.
Ein Gericht in Versailles hatte den Zulassungsstopp wegen eines Verfahrensfehlers ausgesetzt. Das Ministerium in Paris kündigte daraufhin sofort eine regelgerechte Umsetzung der Klausel an. Demnach kann ein EU-Staat die Zulassung von Fahrzeugen bei Risiken für Sicherheit oder Umwelt für bis zu sechs Monate untersagen. Eine Entscheidung in dem Streit trifft schließlich die EU-Kommission./gro/hrz/ang/DP/edh
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