14.05.2014 20:19:58

Rheinische Post: Portigon sollte lieber vorsorgen als hoffen

Düsseldorf (ots) - Die Unschuldsvermutung gilt auch für Ex-Banker der WestLB: Noch ist nicht bewiesen, dass sie an einem Komplott zur Manipulation der Finanzmärkte beteiligt waren. Strafrechtlich und moralisch sind sie also unbescholten. Die kaufmännische Schlussfolgerung aus den 48 Klagen in den USA, die der WestLB Zinsbetrug vorwerfen und ihre Rechtsnachfolgerin Portigon auf Schadenersatz in wohl dreistelliger Millionenhöhe verklagen, steht auf einem anderen Blatt. Portigon weigert sich, für dieses Risiko auch nur einen einzigen Euro zurückzustellen. Das Gesetz verpflichtet die Bank aber, bekannte Risiken zu bewerten und entsprechende Rückstellungen zu bilden. Keine Rückstellung bedeutet: Aus Sicht der Bank gibt es kein Risiko. Passt das zum Ideal des vorsichtigen Kaufmanns? Oder ist das Schönrederei? Leider haben sich WestLB und Portigon als Schönredner bereits einen Namen gemacht. Als Experten für Risikobewertung eher nicht - deshalb kostet ihre Abwicklung den Steuerzahler auch bis zu 18 Milliarden Euro. Vielleicht liegen die Banker mit ihrer extrem optimistischen Bewertung der US-Klagerisiken diesmal richtig. Aber das "Prinzip Hoffnung" ist im deutschen Bilanzrecht trotzdem nicht vorgesehen.

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