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27.02.2025 12:30:38

OTS: Goldenstein Rechtsanwälte / Endlich: Erster Verhandlungstermin wegen ...

Endlich: Erster Verhandlungstermin wegen massiver Falschberatung beim

Vertrieb von UniImmo Wohnen ZBI

Berlin-Schönefeld (ots) - Der Fall, der am heutigen Morgen vor dem Landgericht

Stuttgart verhandelt wurde, betrifft die Volksbank Böblingen als beratende

Institution im Vertrieb des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds.

Die Klage wurde im Zuge eines massiven Beratungsfehlers eingereicht, der eine

Kundin aus Baden-Württemberg schwer belastet hat. Im Februar 2023 hatte sie auf

Empfehlung der Bank 5.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI-Fonds investiert. Ihr

Hauptanliegen war eine risikoarme Geldanlage, trotzdem wurde ihr der Fonds

empfohlen, ohne sie über die tatsächlichen Risiken aufzuklären.

Die Folge: Die Kundin erlitt einen beträchtlichen finanziellen Verlust, als der

Fonds im Juni 2024 einen dramatischen Rückgang von fast 17 Prozent erlebte. In

der Klage fordert die Klägerin die Rückabwicklung des Vertrages sowie die

Rückzahlung der Verwaltungsgebühren und eine Entschädigung für die entgangenen

Zinsen, die sie mit einer sichereren Geldanlage erzielt hätte.

Im heutigen Verhandlungstermin am Landgericht Stuttgart gab es nun entscheidende

Fortschritte, welche richtungsweisend für alle betroffenen Anleger sein könnten.

"Das Gericht scheint die Argumentation der Klägerin und ihrer Anwälte, die auf

eine schwere Falschberatung hinweisen, ernst zu nehmen", sagt Rechtsanwalt Claus

Goldenstein, dessen Kanzlei die Klage führt. "Das von der

Verbraucherschutzzentrale erwirkte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom

21. Februar 2025 (Az.: 4 HK 0 5879/24) hat bereits eine wichtige Weichenstellung

vorgenommen, indem es die Fondsgesellschaft dazu verpflichtet hat, künftig eine

realistischere Risikoeinstufung des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds zu verwenden. Der

heutige Verhandlungstermin bekräftigte uns in unserer Auffassung, dass auch die

Banken, die diese Fonds vertrieben haben, ebenfalls zur Verantwortung gezogen

werden sollten."

Der Ausgang des Verfahrens wird nicht nur für die betroffene Kundin von großer

Bedeutung sein, sondern könnte auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte

Finanzberatung in Deutschland haben. Anleger, die durch fehlerhafte Beratung

Schaden erlitten haben, könnten gestärkt aus diesem Fall hervorgehen und ihre

eigenen Ansprüche geltend machen.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte (https://www.ra-goldenstein.de/) unterstützt

Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich

nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im

Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell

über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste

verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH)

verantwortlich. Auf https://www.ra-goldenstein.de/ können sich Verbraucher über

zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die

Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt

derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird

von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Pressekontakt:

Martin Mickiewicz | mailto:martin.mickiewicz@golden-tech.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135393/5980391

OTS: Goldenstein Rechtsanwälte

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