28.07.2015 20:35:39

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Börsen-Zeitung: Null und nichtig, Kommentar zur Hypo Alpe Adria von

Björn Godenrath

Frankfurt (ots) - Wie schön, dass in Zeiten grassierender

Selbstjustiz wenigstens ein Verfassungsgericht für die

Wiederherstellung von Recht und Ordnung sorgt. Nicht mal ein Jahr

hatte das vom damaligen österreichischen Finanzminister Michael

Spindelegger aufgesetzte Sondergesetz zum Schuldenschnitt bei

Nachranggläubigern der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bestand, bevor es

gestern die obersten Richter für null und nichtig erklärten. Die

hehre Absicht, Lasten der Bankenabwicklung nicht allein dem

Steuerzahler aufzuhalsen, sondern auch die Gläubiger in die Pflicht

zu nehmen, darf nicht mit Wild-West-Methoden erzwungen werden, so die

klare Botschaft.

Denn das Sondergesetz separierte willkürlich nach Stichtag eine

Gruppe von Nachranggläubigern als Opfer und legte zudem einen

"unsachlichen und unverhältnismäßigen" Haftungsschnitt fest, so das

Gericht. Solche Haftungen eines Bundeslandes im Nachhinein durch eine

gesetzliche Anordnung völlig zu entwerten wurde sogar grundsätzlich

untersagt. Und da das im Mai 2016 endende Moratorium über das Gros

der Heta-Schulden als Hypo-Alpe-Nachfolgerin im Streitfall letztlich

auch beim Wiener Verfassungsgerichtshof landen wird, befinden sich

die auf 10 Mrd. Euro Haftungen Kärntens pochenden Gläubiger nun in

einer verbesserten Verhandlungsposition gegenüber den die Heta

kontrollierenden Behörden. Die wollten eigentlich unilateral die Höhe

des Schuldenschnitts entscheiden, müssen angesichts der

höchstrichterlichen Ohrfeige nun aber auf Schmusekurs gehen, um

möglichst unfallfrei eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dass

die Gläubiger ihr Scherflein beitragen müssen, daran lässt sich nicht

rütteln, sofern das neue österreichische Bankenabwicklungsgesetz die

EU-Richtlinie fehlerfrei umsetzt.

Für den deutschen Finanzsektor stehen gut 7 Mrd. Euro auf dem

Spiel - und wer zu den späten Anleihezeichnern gehörte und blind auf

die Garantie eines Bundeslandes vertraute, dessen jährliches Budget

nur ein Fünftel der gesamten ausstehenden Haftungen beträgt, der wird

zu Recht zur Ader gelassen. Denn es ist doch eine der Lehren aus der

Finanzkrise, dass sich Investoren nicht allein auf Ratings verlassen

dürfen, deren Bonitätseinschätzung primär von der dahinter liegenden

(vermuteten) Finanzkraft einer staatlichen Einheit bestimmt wird.

Spindeleggers Nachfolger Hans Jörg Schelling darf nun die Scherben

aufkehren, die das auf Enteignung zielende abenteuerliche

Sondergesetz am Wiener Finanzplatz hinterlassen hat. Kärnten haftet,

das ist jetzt sicher.

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