28.07.2015 20:35:39
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Börsen-Zeitung: Null und nichtig, Kommentar zur Hypo Alpe Adria von
Björn Godenrath
Frankfurt (ots) - Wie schön, dass in Zeiten grassierender
Selbstjustiz wenigstens ein Verfassungsgericht für die
Wiederherstellung von Recht und Ordnung sorgt. Nicht mal ein Jahr
hatte das vom damaligen österreichischen Finanzminister Michael
Spindelegger aufgesetzte Sondergesetz zum Schuldenschnitt bei
Nachranggläubigern der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bestand, bevor es
gestern die obersten Richter für null und nichtig erklärten. Die
hehre Absicht, Lasten der Bankenabwicklung nicht allein dem
Steuerzahler aufzuhalsen, sondern auch die Gläubiger in die Pflicht
zu nehmen, darf nicht mit Wild-West-Methoden erzwungen werden, so die
klare Botschaft.
Denn das Sondergesetz separierte willkürlich nach Stichtag eine
Gruppe von Nachranggläubigern als Opfer und legte zudem einen
"unsachlichen und unverhältnismäßigen" Haftungsschnitt fest, so das
Gericht. Solche Haftungen eines Bundeslandes im Nachhinein durch eine
gesetzliche Anordnung völlig zu entwerten wurde sogar grundsätzlich
untersagt. Und da das im Mai 2016 endende Moratorium über das Gros
der Heta-Schulden als Hypo-Alpe-Nachfolgerin im Streitfall letztlich
auch beim Wiener Verfassungsgerichtshof landen wird, befinden sich
die auf 10 Mrd. Euro Haftungen Kärntens pochenden Gläubiger nun in
einer verbesserten Verhandlungsposition gegenüber den die Heta
kontrollierenden Behörden. Die wollten eigentlich unilateral die Höhe
des Schuldenschnitts entscheiden, müssen angesichts der
höchstrichterlichen Ohrfeige nun aber auf Schmusekurs gehen, um
möglichst unfallfrei eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dass
die Gläubiger ihr Scherflein beitragen müssen, daran lässt sich nicht
rütteln, sofern das neue österreichische Bankenabwicklungsgesetz die
EU-Richtlinie fehlerfrei umsetzt.
Für den deutschen Finanzsektor stehen gut 7 Mrd. Euro auf dem
Spiel - und wer zu den späten Anleihezeichnern gehörte und blind auf
die Garantie eines Bundeslandes vertraute, dessen jährliches Budget
nur ein Fünftel der gesamten ausstehenden Haftungen beträgt, der wird
zu Recht zur Ader gelassen. Denn es ist doch eine der Lehren aus der
Finanzkrise, dass sich Investoren nicht allein auf Ratings verlassen
dürfen, deren Bonitätseinschätzung primär von der dahinter liegenden
(vermuteten) Finanzkraft einer staatlichen Einheit bestimmt wird.
Spindeleggers Nachfolger Hans Jörg Schelling darf nun die Scherben
aufkehren, die das auf Enteignung zielende abenteuerliche
Sondergesetz am Wiener Finanzplatz hinterlassen hat. Kärnten haftet,
das ist jetzt sicher.
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