17.12.2014 20:16:47

OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Gefühlte Gerechtigkeit, Kommentar zur ...

Börsen-Zeitung: Gefühlte Gerechtigkeit, Kommentar zur Erbschaftssteuer

von Stephan Lorz

Frankfurt (ots) - Steuergerechtigkeit ist zwar ein

erstrebenswertes Ziel. Das wird angesichts der Komplexität unserer

Gesellschaft aber wohl nie erreicht. Für die Politik kommt es in der

Steuerpolitik - neben praktischen Erwägungen - daher immer auch auf

die "gefühlte Gerechtigkeit" an. Letztlich müssen die Bürger

unterschiedliche Steuerbelastungen hinnehmen. Wie schon in früheren

Fällen hat das Bundesverfassungsgericht bei seinem jüngsten Urteil

zur Erbschaftsteuer hier wieder einmal für die notwendige

argumentative Klarheit gesorgt und zugleich ethische Kategorien für

die Steuerpolitik formuliert, die in ihrer Eingängigkeit auch eine

breitere Öffentlichkeit überzeugen können.

Zuallererst - und das sollten die immer noch jammernden, das Ende

des Mittelstands an die Wand malenden Unternehmenslobbyisten einmal

zur Kenntnis nehmen - haben die Richter die notwendige Privilegierung

von Unternehmen bei der Erbschaftsbesteuerung unter Hinweis auf die

Sicherung der Arbeitsplätze explizit anerkannt und dem Gesetzgeber

dabei einen großen Entscheidungsspielraum gelassen. Zugleich werden

für die Sonderstellung der Unternehmenserben aber höhere

Anforderungen als bisher gestellt. Das soll etwa dafür sorgen, dass

der steuerliche Missbrauch gestoppt wird, durch den auch hohe

Privatvermögen in den Genuss der Privilegierung gekommen sind, was in

der Öffentlichkeit vielfach für Missmut gesorgt hat.

Es war den Bürgern zudem nicht mehr vermittelbar, dass für

Unternehmen unter 20 Arbeitsplätzen nicht die gleichen Anforderungen

(Arbeitsplatz- und Lohnsummenerhalt) für die Steuerfreiheit gelten

wie für Betriebe mit mehr Jobs. Und warum die Hochfinanz sich auch

vor dem Fiskus drücken konnte, obwohl sie bei einer Besteuerung weder

in Existenz- noch Liquiditätsnöte geraten würde, erschloss sich

ebenfalls nicht. Die nun geforderte Bedürfnisprüfung ist daher

überfällig.

In einem Sondervotum weisen zwei Verfassungsrichter zudem

richtigerweise darauf hin, dass im Urteil grundsätzliche Erwägungen

mitschwingen: Die Erbschaftsteuer muss auch verhindern, dass Reichtum

durch die Generationenfolge in den Händen weniger kumuliert und

allein aufgrund der Herkunft unverhältnismäßig anwächst. Wie jüngste

Studien internationaler Organisationen und von Ratingagenturen

zeigen, ist dieses Anliegen ökonomisch durchaus gut zu begründen:

Denn wächst die Ungleichheit über ein bestimmtes Maß, schwinden der

Zusammenhalt einer Gesellschaft und das Wirtschaftswachstum.

OTS: Börsen-Zeitung

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30377

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!