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14.03.2016 20:55:40

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Börsen-Zeitung: Endspiel mit Verlängerung, Kommentar zu Heta von Björn

Godenrath

Frankfurt (ots) - Wenn die Beteiligten sich nicht innerhalb

weniger Wochen berappeln, droht der Europäischen Union eine Premiere

der unangenehmen Art. Denn wenn Kärnten die Forderungen der Gläubiger

auf volle Auszahlung von 11 Mrd. Euro an Anleihegeldern der Heta

nicht erfüllt, wird ein Prozess in Gang gesetzt, der mit der

Zahlungsunfähigkeit eines Bundesstaates eines EU-Mitgliedes enden

kann. Analog zum Martyrium Argentiniens würden die Gläubiger dann

alles pfänden, dessen sie habhaft werden können.

Ob die Auseinandersetzung wirklich diese Eskalationsstufe

erreicht? Klagenfurt hat immerhin endlich Verhandlungsbereitschaft

signalisiert, um dieses Endspiel mit Verlängerung noch vor dem

Elfmeterschießen zu befrieden. Klar ist, dass Kärnten mehr auf den

Tisch legen muss als den offerierten Eigenanteil von 1,2 Mrd. Euro.

Selbst in Österreich wird gelästert, dass Klagenfurt nicht vorgaukeln

könne, arm wie eine Kirchenmaus zu sein. Und die Gläubigeranwälte

pochen darauf, dass für die Republik Österreich eine Beistandspflicht

bestehe - räumen aber ein, dass die Gutachter da uneins sind.

Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) jedenfalls

versichert, dass der Bund mit seinem Beitrag für das abgelehnte

Angebot alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. Allerdings sitzen dem

ÖVP-Minister seine Parteifreunde aus den Ländern im Nacken, die eine

Verteuerung ihrer Refinanzierungen fürchten, wenn die Garantien von

Ländern keinen Schutz mehr bieten. Schelling steht also unter Druck,

einen zusätzlichen Obolus zu leisten, auch aus Gründen der

Finanzstabilität, um keinen Vertrauensverlust in Haftungen aus

Austria zu provozieren.

Die Heta-Gläubiger stehen allerdings vor der Frage, ob sie

wirklich alles aus Kärnten rauspressen können - je schlechter die auf

Erlöse von 6,6 Mrd. Euro budgetierte Abwicklung der Heta Asset

Resolution läuft, desto mehr muss Klagenfurt schultern. Vor allem

aber besteht für das Bundesland eine Bestands- und Funktionsgarantie.

Das heißt, so manches unter Pfändungsvorbehalt stehende Asset könnte

sich dem Zugriff entziehen. Es ist darüber hinaus auch nicht

vorstellbar, wie in Kärnten noch eine ordnungsgemäße Verwaltung

funktionieren könnte, wenn ständig einer kommt und den Kuckuck

draufklebt. Die Verlängerung der Verlängerung würde übrigens drohen,

wenn sich die Wiener Finanzmarktaufsicht FMA dazu entschließen würde,

die Laufzeiten der Heta-Anleihen unilateral zu verlängern. Wo keine

Fälligkeit, da kein Zahlungsausfall und damit auch kein Kläger.

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