13.03.2015 22:42:58

Neue Westfälische (Bielefeld): Urteil zum Kopftuchverbot Zwiespältig Sigrun Müller-Gerbes

Bielefeld (ots) - Das Urteil zum Kopftuchverbot ist ein Sieg für die Gleichberechtigung der Religionen. Und es ist eine Niederlage für das Gebot der weltanschaulichen Neutralität unserer Schulen. Karlsruhe hat erfreulich deutlich gemacht: Das Nonnenhabit oder eine jüdische Kippa zu erlauben, ein muslimisches Kopftuch aber zu verbieten ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Andererseits, und das ist alles andere als erfreulich, rückt das Gericht ab vom Grundsatz der Trennung von Religion und Staat. In früheren Urteilen hatte es das Recht von Schülern und Eltern betont, in der Schule keine religiösen Symbole "aufgedrängt" zu bekommen, und im Grundsatz festgelegt, dass Kruzifixe in Klassenräumen nichts zu suchen haben. Dieses Neutralitätsgebot gilt nun beim Kopftuch nicht mehr: Lehrerinnen, die Vorbild sein sollen für die Kinder, tragen gleichzeitig ihr religiöses Bekenntnis offen zur Schau. Das Gericht hält das Kopftuch zwar nicht in jedem Einzelfall für zulässig: Wenn der Schulfrieden gestört werde, könne es verboten werden. Hier aber wird das Urteil endgültig schwierig. Denn eine Definition für den "Schulfrieden" findet sich nicht. Und so wird das Problem dort abgeladen, wo es ohnehin schon genug Sorgen bereitet: in den Schulen selbst.

OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/pm/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!