23.05.2013 22:15:00
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Neue OZ: Kommentar zu Bundesgerichte / Hartz-IV
Logisch: Ein Kind kann nicht ein Leben lang im ersten kleinen Bettchen schlafen. Umso erstaunlicher war es, dass dies für den Sohn einer Hartz-IV-Bezieherin nicht gelten sollte. Sie musste erst bis vor das Bundessozialgericht ziehen, um eigentlich selbstverständliche Ansprüche durchzusetzen. Auch für das größere Bett gibt es nun Geld vom Jobcenter. Es gehört erwartungsgemäß zur Erstausstattung eines jungen Menschen, die laut Gesetz zu fördern ist.
Einmal mehr zeigt das Urteil, wie problematisch die 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetze auch heute noch sind. Auf den Alltag vieler Menschen waren und sind sie nur unzureichend zugeschnitten. Zu denken gibt auch, dass sich Hunderttausende gegen die Bescheide der Jobcenter zur Wehr setzen. Und dies mit großem Erfolg: Fast jeder zweiten Klage wird ganz oder teilweise stattgegeben, eine beschämende Quote für die Sozialämter.
Zwar ist es richtig, Gesetze konsequent anzuwenden, um die Kosten nicht ausufern zu lassen. Zugleich müssen den ohnehin schon nicht auf Rosen gebetteten Hartz-IV-Empfängern aber kleinliche Streitereien erspart bleiben. Vor allem gilt dies, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Höhere Regelsätze wären hilfreich, sind aber politisch kaum durchsetzbar. Ersatzweise könnten wieder einmalige Leistungen gewährt werden wie vor der Einführung von Hartz IV. Die Anschaffung eines Bettes wäre dann kein Fall mehr für höchste Richter.
Uwe Westdörp
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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