Barabfindung von 540 Euro 04.09.2015 12:58:00

Miba-Börsenrückzug wieder einen Schritt näher

Die Mehrheitsgesellschafterin der Miba, die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG), hat nun gemeinsam mit dem Miba-Vorstand den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über das Gesellschafter Ausschlussverfahren (Squeeze-out) verabschiedet. Pro Aktie wurde nun eine Barabfindung von 540 Euro je Aktie festgesetzt. Davon unabhängig bleibt aber die Möglichkeit für Streubesitzaktionäre bestehen, bis 26. November ein freiwilliges Übernahmeangebot der MBAG in Höhe von 550 Euro je Aktie anzunehmen.

"Der aktuell geringere Wert ist Folge der gegenüber Juni volatileren Lage auf den Finanzmärkten und der sich geänderten Zinslandschaft der aktuellen Wachstumsschwäche Chinas sowie dem nunmehr noch deutlicher spürbaren konjunkturellen Abschwung in der Investitionsgüterindustrie", teilte die Miba am Freitag mit. Sollte der Gesellschafterausschluss nach der Hauptversammlung früher als am 26. November ins Firmenbuch eingetragen werden, erhalten Aktionäre nur die Barabfindung über 540 Euro.

Kleinanleger-Vertreter Wilhelm Rasinger sagte dazu auf APA-Anfrage, dass man mit der gesenkten 540-Euro-Absenkung - die keine spezielle Bedeutung habe - tendenziell versuchen dürfte, Begehrlichkeiten von Aktionären entgegenzuwirken. "Jeder will immer mehr, ich sehe das also eher psychologisch." Eine Unternehmensbewertung bedeute immer eine Bandbreite. "Die 550 Euro sind begründbar, und auch die 540 Euro wie es genau so 560 Euro wären", so der Experte. Die Mitterbauer Beteiligungs AG kontrolliert schon 93,26 Prozent der ausgegebenen Aktien, die nötige 90-Prozent-Schwelle ist also überschritten.

phs/gru

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