16.09.2015 19:17:37

Magna erhält Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung, um Käufe über privatrechtliche Vereinbarungen zu ermöglichen

Aurora, Ontario, Kanada (ots/PRNewswire) -

Magna International Inc. hat heute angekündigt, dass die Ontario Securities Commission ("OSC") eine Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung ("Verfügung vom September 2015") erlassen hat, die uns Rückkäufe von Stammaktien der Magna International Inc. ("Magna") im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen mit einem unabhängigen Drittverkäufer ermöglicht. Rückkäufe unserer Stammaktien über eine solche privatrechtliche Vereinbarung gemäss der Verfügung vom September 2015 werden mit einem Nachlass auf den aktuellen Marktpreis vorgenommen, können in Tranchen erfolgen und müssen die Bedingungen der Verfügung vom September 2015 einhalten. Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem: Pro Kalenderwoche ist lediglich ein solcher Rückkauf zulässig; alle Kaufvorgänge müssen vor dem Ablaufdatum des regulären Emittentenangebots (dem "Angebot") am 12. November 2015 erfolgen.

Magna hatte bereits am 25. November 2014 und am 25. August 2015 Emittentenangebot-Ausnahmeverfügungen erhalten (die "vorherigen Verfügungen"), nach denen wir berechtigt waren, Rückkäufe mit unabhängigen Drittverkäufern im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen zu tätigen, deren Bedingungen in den vorherigen Verfügungen enthalten sind. Es dürfen höchstens 13.333.333 Stammaktien im Rahmen solcher privatrechtlicher Vereinbarungen (einschliesslich der Verfügung vom September 2015) zurückgekauft werden. Dies entspricht einem Drittel der Stammaktien, die im Rahmen des Angebots nach Inkrafttreten des von Magna am 25. März 2015 abgeschlossenen Aktiensplits im Verhältnis 2:1 (der "Aktiensplit") gekauft werden dürfen. Die maximale Anzahl der Stammaktien, die in einer wöchentlichen Tranche im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung gekauft werden, darf 1.000.000 nicht überschreiten. Bis zum heutigen Datum haben wir 6.680.000 Stammaktien gemäss den vorherigen Verfügungen nach Inkrafttreten des Aktiensplits gekauft.

Alle über eine privatrechtliche Vereinbarung gemäss den vorherigen Verfügungen und der Verfügung vom September 2015 gekauften Stammaktien werden bei der Berechnung der Anzahl der im Rahmen des Angebots gekauften Stammaktien berücksichtigt, und die Informationen zu jedem einzelnen Kaufvorgang, einschliesslich der Anzahl der gekauften Stammaktien und des gezahlten Gesamtpreises, werden nach Abschluss des jeweiligen Kaufvorgangs über das System for Electronic Document Analysis and Retrieval (SEDAR) auf http://www.sedar.com verfügbar sein.

Vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Anforderungen wird die tatsächliche Anzahl der im Rahmen des Angebots zurückgekauften Stammaktien, sei es über eine solche privatrechtliche Vereinbarung oder in anderer Weise, sowie der Zeitpunkt solcher Rückkäufe weiterhin von uns festgelegt. Hierbei spielen zukünftige Preisbewegungen, unsere Entscheidung, ob solche Käufe eine angemessene Verwendung unserer Unternehmensmittel darstellen und im besten Interesse von Magna sind, und andere Faktoren eine entscheidende Rolle. Alle Käufe unterliegen unseren normalen Handelssperrfristen.

ÜBER MAGNA  

Wir sind ein führender, weltweit tätiger Automobilzulieferer mit 287 Fertigungsbetrieben und 81 Produktentwicklungs-, Konstruktions- und Vertriebszentren in 29 Ländern. Wir beschäftigen rund 124.000 Mitarbeiter, die bestrebt sind, unseren Kunden mit Hilfe innovativer Prozesse sowie Herstellungsverfahren auf höchstem Niveau einen überdurchschnittlichen Mehrwert zu bieten. Unsere Produktpalette umfasst Karosserien, Fahrwerke, Aussenteile, Sitze, Antriebsstränge, Elektronik, Spiegel, Verschlüsse, Dachsysteme und Module sowie die komplette Fahrzeugtechnik und Auftragsfertigung. Unsere Stammaktien werden an der Toronto Stock Exchange (MG) und an der New York Stock Exchange (MGA) gehandelt. Weitere Informationen über Magna finden Sie auf unserer Website http://www.magna.com.  

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN  

Diese Pressemitteilung kann Aussagen enthalten, die, sofern es sich nicht um die Wiedergabe von historischen Fakten handelt, "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des anwendbaren Wertpapierrechts darstellen. Diese betreffen insbesondere zukünftige Rückkäufe unserer Stammaktien im Rahmen des Normal Course Issuer Bid (NCIB) oder infolge einer privatrechtlichen Vereinbarung gemäss einer von der Ontario Securities Commission erlassenen Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung. Zukunftsgerichtete Aussagen können Prognosen finanzieller und anderer Art beinhalten, sowie Aussagen in Bezug auf unsere Zukunftspläne, Ziele oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Annahmen, die diesen vorgenannten zugrunde liegen. Zur Kennzeichnung der zukunftsgerichteten Aussagen benutzen wir Wörter wie "möge", "würde", "könnte", "sollte", "wird", "wahrscheinlich", "erwarten", "vorhersehen", "glauben", "beabsichtigen", "planen", "prognostizieren", "vorhersagen", "hochrechnen", "schätzen" und ähnliche Wörter, die auf zukünftige Ergebnisse oder Geschehnisse hinweisen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Informationen, die uns aktuell zur Verfügung stehen, sowie auf Annahmen und Analysen, die wir in Bezug auf unsere Erwartungen und unsere Wahrnehmungen historischer Trends, der aktuellen Bedingungen und erwarteter Entwicklungen formulieren, sowie auf anderen Faktoren, die wir unter den gegebenen Umständen für angemessen halten. Ob allerdings die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse mit unseren Erwartungen und Prognosen übereinstimmen, unterliegt einer Anzahl von Risiken, Annahmen und Ungewissheiten, von denen sich viele unserer Kontrolle entziehen und deren Auswirkungen schwer vorherzusagen sind.   Zu diesen Risiken, Annahmen und Ungewissheiten gehören unter anderem die Auswirkungen von wirtschaftlichen oder politischen Bedingungen auf das Verbrauchervertrauen, die Verbrauchernachfrage nach Fahrzeugen und die Fahrzeugproduktion; Kursschwankungen bei den entsprechenden Währungen; gegen uns erhobene rechtliche Ansprüche und/oder gegen uns eingeleitete behördliche Massnahmen; Änderungen von Gesetzen und behördlichen Vorschriften; Liquiditätsrisiken infolge einer unerwarteten Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen; die Unvorhersehbarkeit und die Fluktuation bei den Handelskursen für unsere Stammaktien; weitere Faktoren, die in unserem Jahresbericht (Annual Information Form), der den Wertpapieraufsichtsbehörden Kanadas vorgelegt wurde, oder in unserem Jahresbericht (Annual Report) auf Formular 40-F, der bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht wurde, sowie in den Folgeeinreichungen genannt sind. Bei der Bewertung von zukunftsgerichteten Aussagen warnen wir den Leser davor, unverhältnismässig viel Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen zu setzen. Die Leser sollten besonders die zahlreichen Faktoren berücksichtigen, die eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse von den Prognosen bewirken könnten. Ausser in den durch die einschlägigen Vorschriften des Wertpapierrechts bestimmten Fällen beabsichtigen wir nicht und verpflichten uns nicht, zukunftsgerichtete Aussagen an nachfolgend auftretende Informationen, Ereignisse, Ergebnisse oder Umstände oder andere Vorfälle anzupassen.

Vince Galifi, Executive Vice-President und Chief Financial Officer unter +1-905-726-7100; oder Louis Tonelli, Vice-President, Investor Relations unter +1-905-726-7035.

OTS: Magna International Inc. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/6683 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_6683.rss2

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