20.05.2016 16:27:47
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Kassen können künftig in Aktien investieren
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Die Gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig einen kleinen Teil ihrer Altersrückstellungen in Aktien anlegen können, wenn die Zinsen zu niedrig sind, um ihnen sonst angemessene Erträge zu sichern. Das sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, der Anfang Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten werden soll.
Es geht dabei laut dem Ministerium um eine Angleichung der Regelungen für Altersrückstellungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Unfallversicherung an die Regelungen für die Rentenversicherung. "Damit wird einer Bitte der Krankenkassen nachgekommen, in Niedrigzinsphasen einen sehr begrenzten Prozentsatz von 10 Prozent bei der Anlage des Altersrückstellungsvermögens zuzulassen - so wie das auch in der Rentenversicherung möglich ist -, um den sehr geringen Ertragsmöglichkeiten am Finanzmarkt zu entgehen", erklärte eine Sprecherin.
Die Anlage wäre nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die in ihrer Freitagausgabe über das Vorhaben berichtet hatte, nur auf in Euro ausgegebene Aktien zulässig. Das Management muss demnach "passiv und indexorientiert" ausgerichtet sein.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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May 20, 2016 09:56 ET (13:56 GMT)
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