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06.09.2022 12:30:40

Kartellamt lässt zeitlich begrenzte Kooperation von Zuckerproduzenten zu

BONN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat zur Abfederung einer möglichen Gasmangellage eine einmalige zeitlich begrenzte Kooperation von Zuckerproduzenten zugelassen. Das gab die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt. Die vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet planen demnach eine Kooperation, um für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes die Verarbeitung von Zuckerrüben zu sichern. Die Vereinbarung sehe vor, dass sich die Unternehmen im Falle einer Kappung der Gasversorgung und resultierendem Produktionsstillstand in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen. Der Verein der Zuckerindustrie solle bei der Kooperation einbezogen werden.

"Wir unterstützen Initiativen zur Krisenbewältigung im Rahmen des Kartellrechts", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. "Die Kooperation der Zuckerhersteller dient in diesen schwierigen Zeiten der Abfederung einer möglichen Gasmangellage in der Produktion." Zurzeit würden einige Zuckerfabriken mit Erdgas befeuert. Bleibe das Gas aus, käme es zum Produktionsstillstand mit gravierenden Folgen, da der Verderb großer Teile der Rüben-Ernte drohe. Das sei auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Szenario, das es zu vermeiden gilt, da sich übermäßige Preisspitzen beim Grundprodukt Zucker in der gesamten Wertschöpfungskette auswirkten. Für die wettbewerbliche Bewertung sei zentral gewesen, "dass es sich um eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation für den Fall eines Gasnotstandes handelt".

Freie Produktionskapazitäten sollten im Rahmen der Kooperation nur dann einander zur Verfügung gestellt werden, wenn es durch hoheitliche energiewirtschaftliche Maßnahmen zu Kürzungen oder Kappungen der Gasversorgung und als Folge zu Produktionsstillstand an einem Standort komme. Allerdings müssten die Unternehmen zuvor konzernintern alle ihre freien Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa nutzen und versuchen, die Zuckerrüben an einem anderen nicht mit Erdgas betriebenen Fabrikstandort des Unternehmens zu verarbeiten, sofern wirtschaftlich aufgrund der Transportkosten möglich. Die Kooperation sei zeitlich auf die bevorstehende Zuckerrübenkampagne und die darauffolgende Abrechnung bis Juni 2023 begrenzt. Ein wesentliches Element sei auch, dass der Informationsfluss zwischen den Unternehmen auf das für die Kooperation unerlässliche Minimum reduziert werde.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

(END) Dow Jones Newswires

September 06, 2022 06:31 ET (10:31 GMT)

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