25.11.2023 12:03:38
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Jusos und Junge Union streiten über Schuldenbremse
BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts der riesigen Finanzlücken im Haushalt hat der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer die Abschaffung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse gefordert. "Wir müssen uns entscheiden, ob wir das Klima oder die Schuldenbremse retten wollen", sagte der Chef der SPD-Nachwuchsorganisation der "Rheinischen Post" (Samstag). "Die Schuldenbremse muss kurzfristig für 2024 ausgesetzt werden und so schnell wie möglich aus dem Grundgesetz verschwinden. Auf dem Bundesparteitag werden wir Entsprechendes beantragen." Für das Aussetzen der Schuldenbremse ist es nötig, eine Notlage festzustellen und zu begründen.
Sein Gegenpart von der Jungen Union, Johannes Winkel, bezog die Kontraposition und warnte vehement vor einem Aussetzen der Schuldenbremse für 2024. "Sollte es so kommen, müssen CDU und CSU dagegen klagen", verlangte der Chef des CDU/CSU-Nachwuchses via Nachrichtenportal t-online. Nachhaltigkeit für die kommenden Generationen sei nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische Frage. Denn bereits jetzt stellten Zinsverpflichtungen den drittgrößten Haushaltsposten dar.
Winkel widersprach auch dem Ruf nach einer Änderung der Schuldenbremse, wie er bei SPD und Grünen sowie einigen Christdemokraten erklingt. "Die politische Linke tut so, als ob es geradezu verboten wäre, aus dem regulären Haushalt Investitionen zu tätigen", sagte Winkel. Es könne auch nicht Position der Union sein, künftigen Generationen durch Schulden- und Zinsberge ihre Entscheidungsspielräume wegzunehmen. "Ich kann nur jeden davor warnen, diese Diskussion jetzt innerhalb der CDU aufzumachen", sagte er mit Blick auf die CDU-Regierungschefs aus Berlin und Sachsen-Anhalt, Kai Wegner und Reiner Haseloff, und drohte "eine sehr hässliche Auseinandersetzung mit der Jungen Union" an.
Die Schuldenbremse deckelt für den Bund die Nettokreditaufnahme auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Er kann aber eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Für eine Reform müsste das Grundgesetz geändert werden. Dies erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine Verwendung von Notlage-Sondervermögen zu einem späteren Zeitpunkt für andere Zwecke hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem untersagt und der Bundesregierung somit ein Milliardenloch beschert./and/DP/men
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