19.06.2018 17:24:00

Grasser-Prozess - Für Grasser gemeinsame Anwaltstermine unverdächtig

Der Hauptangeklagte im Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), hat heute zum Schluss seines eintägigen Monologs seine gemeinsamen Treffen beim Anwalt mit den Beschuldigten Walter Meischberger und Ernst Karl Plech verteidigt. Er habe sich damals informieren müssen, sagte er.

Aus Sicht der Anklage hingegen dienten diese gemeinsamen Treffen beim Anwalt der Verschleierung der Korruptionsgeschäfte und der Geldflüsse. Im Herbst 2009, als die Korruptionsvorwürfe öffentlich aufgekommen waren, hatte Grasser mehrmals an einer "Großen Runde" beim - nun mitangeklagten - Anwalt Gerald Toifl teilgenommen. Später hatte Grasser dann getrennte Termine beim Anwalt. Grasser ist unter anderem auch wegen Fälschung von Beweismitteln angeklagt.

Als er damals, im Herbst 2009, überhaupt von dem Provisionsgeschäft Meischbergers und Hocheggers mit dem Österreich-Konsortium bei der Buwog-Privatisierung erfahren habe, sei er zunächst "fuchtsteufelswild" auf Meischberger gewesen. Dieser sei nämlich in seiner Zeit als Finanzminister sein politisch-strategischer Berater gewesen und auch ein guter Freund. Die Basis der Freundschaft habe aber auch diese Krise überstanden. "Das war für mich eine Charakterfrage", meinte Grasser. "Ein Freund bleibt ein Freund, auch wenn dieser einen Fehler macht".

Meischberger habe sich in mehreren Aussprachen bei ihm entschuldigt, dass er ihn da hineingezogen habe. Meischberger habe aber auch gesagt, "Was willst du, Karl-Heinz, ich habe ja nur einen privaten Auftrag angenommen, ich kann ja kein Berufsverbot haben".

Grasser erklärte dann, er habe "Freunderlwirtschaft" immer verabscheut und nie praktiziert. In den sieben Jahren seiner Tätigkeit als Finanzminister habe nie ein Freund von ihm einen Auftrag bekommen. Meischberger sei sein Berater gewesen, aber habe kein Geld dafür erhalten. Der mit ihm befreundete Makler Ernst Karl Plech, nun Mitangeklagter, den Grasser in mehrere Aufsichtsräte berufen hatte, habe seine Honorare gespendet.

Seine abgehörten Telefonate mit Meischberger und Plech sieht Grasser als Entlastungs- und nicht als Belastungsbeweis. Er habe damals nicht gewusst, dass er abgehört werde. Grasser zitierte sich selber aus einigen Telefonaten, er habe etwa davon gesprochen, bei der Buwog-Privatisierung eine "Super-Arbeit" geleistet zu haben. Er habe nichts zu verbergen. Würde man alle aufgenommenen 3.750 Telefonate vor Gericht abspielen, bliebe von der Anklage nichts mehr übrig.

Im Schlusswort seiner Stellungnahme, die er um 9.30 Uhr begonnen hatte, erklärte Grasser erneut, er habe nie Geld genommen und nie Amtsmissbrauch begangen. Er hätte auch kein Motiv gehabt, sich sein Leben so zu ruinieren, da er "relativ viel" verdient habe. "Mir fehlt jedes Motiv für so ein Verbrechen, das mir vorgeworfen wird."

(Schluss/folgt Zus.) gru/cri/kan

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