18.07.2018 13:39:00
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Grasser-Prozess - Ex-Minister mit wenig Wahrnehmung zur Causa Linz
Richterin Marion Hohenecker wollte von Grasser heute wissen, warum er sich bei der Einmietung quer gelegt habe, obwohl die damit befassten Mitarbeiter der Einmietung positiv gegenüber gestanden seien. Grasser meinte, er habe den Eindruck gehabt, dass seine Untergebenen zu euphorisch gewesen seien, obwohl die Mitarbeiter in Linz sich gegen den Umzug gesträubt hätten.
Hohenecker wollte daraufhin wissen, ob seinen Untergebenen nicht auch die Kollegen in Linz wichtig wären. Grasser meinte daraufhin, dass diese natürlich auch auf die Linzer Rücksicht nehmen wollten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser vor, sich solange gegen die Übersiedlung in den Terminal Tower gewehrt zu haben, bis Schmiergeld an ihn und die mitangeklagten Walter Meischberger, Ernst-Karl Plech und Peter Hochegger in Höhe von 200.000 Euro geflossen ist. Für die Verwendung der 200.000 Euro haben bei früheren Befragungen durch die Richterin Meischberger und die mitangeklagten Manager von Porr und Raiffeisen OÖ unterschiedliche Versionen geliefert.
Grasser sagte weiters, er habe in seiner Amtszeit nie Standortentscheidungen getroffen. "Sie werden in sieben Jahren keine einzige Standortentscheidung von mir finden, weil es nicht meine Aufgabe war, das war nicht mein Thema. Es gibt keine einzige Unterschrift von mir unter einem Mietvertrag."
Einen interessanten Einblick in den Gesetzgebungsprozess gab Grasser bei seiner Befragung heute nebenbei. Er schilderte, wie er erstmals den ehemaligen Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger kennenlernte. Dieser habe Parlamentariern der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) erklärt, wie ein geplantes Bankgesetz auszusehen habe. Er, Grasser, sei darüber verwundert gewesen, weil er nicht gewusst habe, wer Scharinger sei. Insgesamt habe er ihn als "sehr dominante Persönlichkeit" kennengelernt. Scharinger ist ebenfalls angeklagt, aufgrund eines schweren Sturzes in Russland vor einigen Jahren ist er aber nicht verhandlungsfähig.
Zuvor wollte Richterin Hohenecker von Grasser wissen, ob er sich nie über die Finanzierung des gehobenen Lebensstils seines Trauzeugen Meischberger gewundert habe. Er habe schon wahrgenommen, dass es Meischberger gut gehe. Über seine Einkünfte habe er nie mit seinem Freund gesprochen, so Grasser.
(Schluss) stf/gru/kre
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