19.06.2018 15:23:00
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Grasser-Prozess - Ex-Minister erklärt das "Schwiegermuttergeld"
Konkret habe die Schwiegermutter das Geld ihm und seiner Frau Fiona aus persönlichen Gründen geschenkt. Er habe aber gleich gewusst, dass er das Geschenk nicht annehme. Physisch hatte Grasser das Geld, das ihm die Schwiegermutter in der Schweiz geschenkt haben soll, jedoch angenommen und über die Grenze nach Österreich gebracht. Das sei nicht illegal gewesen, betonte er heute. Er habe sich vorher beim damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, dem mittlerweile verstorbenen Peter Quantschnigg, erkundigt, der ihm versichert habe, dass der Geldtransport über die Grenze legal sei. Damals war Grasser noch Finanzminister.
Grasser erklärte das Verhalten seiner Schwiegermutter heute am 41. Verhandlungstag im Wiener Straflandesgericht damit, dass die damals etwa 70 Jahre alte Schwiegermutter nach einer Hausdurchsuchung und einer Steuerprüfung überfordert gewesen sei. Daher habe sie eine notarielle Erklärung abgegeben, dass sie nie die wirtschaftlich Berechtigte des Geldes auf dem Konto - wo Grasser das Geld veranlagt hatte - gewesen sei.
Er verstehe seine Schwiegermutter, sie habe damals nicht mal mit ihm geredet, schilderte Grasser heute. Richtig sei, dass die Schwiegermutter ihm und seiner Frau 500.000 Euro schenken wollte, was er nicht annehmen wollte. Daher hatte er die 500.000 Euro bei der Meinl-Bank veranlagt - außerhalb der Banköffnungszeiten. Der Schwiegermutter habe er von der Veranlagung nichts erzählt, weil es sie, aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse, gar nicht interessiert habe.
Zuvor sagte Grasser, der als Beschuldigter nicht unter Wahrheitspflicht aussagen muss, dass er bei seinen Einvernahmen durch die Ermittlungsbehörden nicht alles zu den 500.000 Euro offengelegt hat. Dies habe zum Teil damit zu tun gehabt, dass es sich um den höchstpersönlichen Lebensbereich gehandelt habe.
Im Zuge der Finanzkrise habe er dann das Geld von der Meinl Bank auf eine sichere Bank transportieren wollen. Der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki habe für ihn die St. Gallener Kantonalbank ausgesucht. Dort habe er das Geld, das er inzwischen von 500.000 auf über 700.000 Euro vermehrt habe, für seine Kinder veranlagen wollen.
Grasser beteuerte auch, dass die Unterschriften auf dem Treuhandvertrag und am Zusatzvertrag zum Treuhandvertrag beides seine Unterschriften seien.
Grasser, der heute teilweise sehr emotional reagierte, betonte, dass er seine sehr vermögende Frau Fiona aus Liebe zu ihr und nicht aus Liebe zum Geld geheiratet hat. Daher habe er auch von Anfang an Wert auf eine Gütertrennung gelegt. Dass in seinem Ehevertrag eine Klausel stehen würde, wonach er jährlich eine Million Euro für den Lebensunterhalt beizusteuern habe, wie Medien berichteten, sei schlicht falsch.
Grassers Frau Fiona hatte eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass das Geld von ihrer Mutter stamme und in ihrem Beisein in der Schweiz an Grasser übergeben worden sei. Bewegungsprofile, die die Staatsanwaltschaft erstellt hat, und wonach laut Anklage unmöglich ist, dass er das Geld von seiner Schwiegermutter im Beisein seiner Frau im von ihm angegebenen Zeitraum in der Schweiz erhalten habe, seien ebenfalls falsch, betonte heute Grasser. Wie überhaupt die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt habe, weil sie ihn unbedingt habe anklagen wollen.
(Schluss) stf/gru/kan
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