31.01.2019 11:57:00

Grasser-Anwälte fordern von Justizminister Weisung an Staatsanwälte

Die Anwälte von Karl-Heinz Grasser bemühen sich weiter um öffentlichen Druck gegen die Staatsanwälte im Buwog-Prozess. Nachdem sie vorgestern Dienstag im Gerichtssaal den beiden Anklägern Amtsmissbrauch vorgeworfen hatten, legen sie nun mit einem offenen Brief an Justizminister Josef Moser (ÖVP) nach. Er solle den beiden eine Weisung erteilen, ihr Verhalten zu ändern.

Anwalt Wolfgang Ainedter wirft "im Einvernehmen" mit Grassers zweiten Anwalt im Buwog-Prozess, Norbert Wess, den Oberstaatsanwälten "wiederholten Amtsmissbrauch" vor, da sie Vernehmungsprotokolle monatelang nicht zu den Gerichtsakten genommen und Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung während des laufenden Strafverfahrens befragt hätten. Außerdem beschwert sich Ainedter in dem offenen Brief bei Moser darüber, dass die Staatsanwälte ihrerseits prüfen lassen wollen, ob sie von den Verteidigern verleumdet werden.

Staatsanwalt Marchart hatte dem bereits am Dienstag entgegengehalten, dass es um Ermittlungen zur Frage gehe, ob Grasser bei der Privatisierung der Bundeswohnungen wirklich den maximal erzielbaren Erlös betrieb. Dazu gebe es einen Auftrag des Oberlandesgerichts Wien. Das OLG Wien hatte diesen Anklagepunkt nicht genehmigt und den Staatsanwälten diesbezüglich weitere Ermittlungen aufgetragen. Der Staatsanwalt kündigte an, den Antrag der Grasser-Verteidigung der Oberstaatsanwaltschaft vorzulegen. Diese solle sowohl die Vorwürfe gegen die Staatsanwälte prüfen, als auch ob die Anwälte durch ihre Behauptungen nicht Verleumdung begangen hätten.

Minister Moser werde namens seines Mandanten "dringlich ersucht", mit einer Weisung "Abhilfe gegen die eklatant rechtswidrige Vorgangsweise" der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu schaffen, heißt es in dem offenen Brief Ainedters.

(Schluss) tsk/cri

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