20.09.2007 13:57:00
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Gaspreis-Erhöhung: Gericht will von E.ON genauere Angaben
Die in Paderborn ansässige E.ON-Tochter hatte die Kunden aus Ostwestfalen im Juni 2005 verklagt, weil sie sich geweigert hatten, eine Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2004 zu zahlen. Vor Gericht wird über noch ausstehende Zahlungen für den Zeitraum Oktober 2004 bis Juni 2005 verhandelt. E.ON Westfalen Weser fordert von den Kunden Nachzahlungen von insgesamt rund 5000 Euro. Es war damals die bundesweit erste Klage eines Versorgers gegen Privatkunden im Zusammenhang mit einer Gaspreiserhöhung. In einem ähnlichen Fall hatte Mitte Juni der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhebung rechtens ist, wenn der Versorger nachweist, damit nur höhere Bezugskosten weitergegeben zu haben.
"Wir werden die Billigkeit der Preiserhöhung nachweisen können", sagte E.ON-Anwalt Bernd Kunth. Unter Billigkeit verstehen Juristen einen angemessenen und gerechten Ausgleich von Interessen. Man strebe eine saubere rechtliche Entscheidung an, so Kunth. Er äußerte jedoch Unverständnis darüber, dass die bisher vorgelegten Gutachten eines Wirtschaftsprüfers sowie Briefe der Vorlieferanten über gestiegene Preise dem Gericht nicht ausgereicht hätten.
Eine Einigung auf dem Wege eines Vergleichs schloss E.ON Westfalen Weser-Sprecher Meinolf Päsch aus. "Wir wollen in diesem Verfahren klären lassen, ob unsere Preis-Anpassungen angemessen rund richtig sind - dies vor allem gegenüber den Kunden, die treu und verlässlich ihren Gaspreis zahlen." Von den rund 65 000 Gaskunden des Unternehmens zahlen nach seinen Angaben aus Protest gegen Preiserhöhungen rund 1600 ihre Rechnungen nicht vollständig oder gar nicht. Weitere 5000 bis 6000 zahlten nur unter Vorbehalt.
Der Anwalt der beklagten Gaskunden, Reinhard Weeg, bedauerte, dass das Gericht nur über die Preiserhöhung verhandeln wolle und nicht über den Gesamtpreis. "Hohe Netzpreise, Margen, Betriebskosten - das alles gehört auf den Prüfstand", sagte er./tob/DP/wiz
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