26.04.2018 21:17:43
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EU einigt sich über die Revision der AVMD-Richtlinie: Der große Wurf ist ausgeblieben - einige positive Entwicklungen
Die drei Institutionen haben einige Verbesserungen für fairere regulatorische Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht. Durch die partielle Angleichung der Regulierung linearer und nicht-linearer Dienste sowie die Aufnahme von Videosharing-Plattformen folgt die Richtlinie schrittweise der technischen und inhaltlichen Konvergenz. Dennoch hätte der Schritt zu einem Level-Playing-Field im audiovisuellen Sektor am Ende größer ausfallen müssen. Die Fernsehunternehmen bleiben mit Abstand die am stärksten regulierte Mediengattung.
Annette Kümmel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des VPRT: "Die Liberalisierung der zeitlichen Werbebestimmungen ist Grundlage für einen konvergenten Medienmarkt. Hier zeichnet sich eine maßvolle Reform ab. Vor allem die Abkehr von der stündlichen Werbezeitbegrenzung wird mehr Flexibilität erlauben. Weitere Spielräume zur Deregulierung z. B. bei Single Spots oder Unter-brechervorgaben wurden jedoch leider kaum ausgeschöpft. Erfreulich ist, dass die Bedeutung der Selbstregulierung in der Werbung und im Jugendschutz ausdrücklich anerkannt wird. Positiv bewertet der VPRT die Anker in der Richtline für die Auffindbarkeit und den Schutz von Inhalten vor Überblendungen. Sie werden eine konstruktive Debatte zur Plattformregulierung auf nationaler Ebene ermöglichen."
In anderen Bereichen sieht der Verband die Richtlinie durchwachsen. Anstatt die Pflichten für "traditionelle" Dienste zu lockern, sind neue Auflagen wie bei der Förderung europäischer Werke hinzugekommen, obwohl schon heute vielfach in europäische Inhalte investiert wird. Die Mitgliedstaaten sollen künftig sicherstellen, dass auch On-Demand-Anbieter in ihrem Katalog eine 30 %-Pflichtquote erfüllen. Neu ist außerdem, dass die Mitgliedstaaten neben ausländischen VoD-Anbietern linearen Diensten Filmförderungsabgaben auferlegen können, die gezielt in ihren Mitgliedstaat einstrahlen. Dies stellt eine Durchbrechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie, des sog. Sendelandprin-zips, dar. Der VPRT erwartet, dass sich im Wege der nationalen Umsetzung praktikable Lösungen finden werden und es zu keiner Doppelbelastung der Fernsehsender kommt.
Die verbliebenen technischen Details und Erwägungsgründe werden nun im letzten Trilog am 6. Juni 2018 geklärt. Rat und Europäisches Parlament müssen dann noch formell zustimmen.
Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobileangeboten bereichern seine rund 150 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene.
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