16.04.2014 21:12:31
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E.ON fordert 250 Millionen Euro Schadenersatz wegen Atom-Moratoriums
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe rechtskräftig festgestellt, dass das Kernenergie-Moratorium formell und materiell rechtswidrig gewesen sei. Das Unternehmen werde den Rechtsweg beschreiten, sollten die Behörden den E.ON entstandenen Schaden nicht anerkennen, erklärte die Sprecherin weiter.
Die Sendung Rundschau des Bayerischen Fernsehens hatte zuvor unter Berufung auf einen E.ON-Sprecher berichtet, durch die Abschaltung des Atomkraftwerks Isar 1 sei ein Schaden von 80 Millionen Euro entstanden. Das Kraftwerk habe wegen der "rechtswidrigen Verfügung während der dreimonatigen Stilllegungsphase vom 17. März 2011 bis zum Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle am 8. August 2011 nicht für die Stromproduktion zur Verfügung" gestanden.
Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima vom März 2011 waren aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung acht überwiegend ältere Atomkraftwerke zunächst vorläufig vom Netz genommen worden. Die Anlagen blieben danach dauerhaft abgeschaltet, nachdem eine breite Mehrheit im Bundestag den Atomausstieg beschlossen hatte. Bis Ende 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke den Betrieb einstellen.
AFP
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