14.04.2014 16:51:59

DGAP-HV: WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG St.

DGAP-HV: WMF AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

WMF AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

14.04.2014 16:51

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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WMF AG

Geislingen an der Steige

ISIN DE0007803009 und DE0007803033 WKN 780300 und 780303

Einladung zur 131. Ordentlichen Hauptversammlung



Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am 22. Mai 2014 um 10.30 Uhr (MESZ),

im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart stattfindenden 131. Ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WMF AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich und liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der Steige zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der WMF AG in Höhe von EUR 7.000.000,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50

je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 6.977.734,00

Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 22.266,00. Betrages von

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien (18.504 Stammaktien und 26.028 Vorzugsaktien) am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder eigene Aktien veräußert werden. In diesem Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend geänderter Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

***

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache anmelden:

WMF AG c/o Deutsche Bank AG Securities Productions General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045 E-Mail: WP.HV@db-is.com

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) und somit auf den 01. Mai 2014, 0.00 Uhr (MESZ)zu beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens 15. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank vorgenommen.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der Stammaktionäre) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, können - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, auszuüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform zu erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:

WMF AG Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 E-Mail: finanzen@wmf.de

Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird - ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten (mit Weisungen) für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften müssen - sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung unter Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden - bei der Gesellschaft bis spätestens 21. Mai 2014, 12.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehend genannten Adresse eingehen:

WMF AG Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 E-Mail: finanzen@wmf.de

Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der Eintrittskarte mit Vollmachtsformular.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 21. April 2014, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse:

WMF AG Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige

Wird das Verlangen in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen Form (§§ 126a, 126 Abs. 3 BGB) übermittelt, hat der Aktionär dem Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

finanzen@wmf.de

Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die

WMF AG Rechtsabteilung Eberhardstraße 73309 Geislingen an der Steige Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 E-Mail: finanzen@wmf.de

zu richten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.wmf-group.com/investor-relations//hauptversammlung.html veröffentlicht, wenn und soweit sie bis zum 07. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der Internetadresse http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Angabe gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG)

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 35.840.000 Euro und ist eingeteilt in 14 Mio. nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, davon 4.666.600 Vorzugsaktien sowie 9.333.400 Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, die Vorzugsaktien gewähren außer in den gesetzlich geregelten Fällen kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte entspricht der Gesamtzahl der Stammaktien der Gesellschaft und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.333.400.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 18.504 eigene Stammaktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien demzufolge 9.314.896. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung durch Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien noch verändern.

Geislingen an der Steige, im April 2014

Der Vorstand





14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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