15.08.2018 08:20:35
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DGAP-Adhoc: Senvion S.A.: Senvion S.A. platzierte erfolgreich 8.116.883 Angebotsaktien und erzielt einen Bruttoerlös von 62,5 Mio. EUR
DGAP-Ad-hoc: Senvion S.A. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN HOHEITSGEBIETEN, IN DENEN DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE RECHTSWIDRIG IST.
Die neuen Aktien sollen ab dem 20. August 2018 in die existierende Kursnotierung, im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard), an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Lieferung der neuen Aktien an Investoren erfolgt voraussichtlich ebenfalls am 20. August 2018. Senvion beabsichtigt, den mit der Platzierung erzielten Nettoerlös für wachstumsbezogene Investitionen zu verwenden, insbesondere für die Erschließung neuer Märkte wie beispielsweise Indien, durch die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionsaufwand, oder beispielsweise Chile/Argentinien und Australien, durch Investitionen in "local mobile factories" sowie für allgemeine Unternehmenszwecke. Vorbehaltlich üblicher Ausnahmen hat sich die Gesellschaft mit der Konsortialbank auf eine dreimonatige Lock-up-Periode verständigt. Senvion Investor Relations Kontakt (Notifying Person): Anja Siehler Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung in der Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Die Wertpapiere, auf die sich diese Mitteilung bezieht, werden ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten in sogenannten "offshore transactions" wie in der Regulation S des Securities Act definiert und in Übereinstimmung damit angeboten und platziert. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan. Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 , wie geändert (die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des EWR außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen. Kontakt: Anja Siehler Tel: +352 26 00 5285 Mobil: +4915221817093 E-mail: anja.siehler@senvion.com
15.08.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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714419 15.08.2018 CET/CEST
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