19.05.2015 20:20:37
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DGAP-Ad hoc: VBH Holding AG
VBH Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Bankenkonsortium
19.05.2015 20:20
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Korntal-Münchingen 19. Mai 2015:
Das in der Ad-hoc-Meldung vom 2. April 2015 genannte
Restrukturierungs-/Sanierungsgutachten wurde heute finalisiert. Das
Restrukturierungs-/Sanierungsgutachten bestätigt eine überwiegende
Sanierungswahrscheinlichkeit und enthält eine positive Fortführungsprognose
für die VBH Gruppe. Es zeigt einen Katalog leistungs- und
finanzwirtschaftlicher Maßnahmen auf, von deren Umsetzbarkeit der Vorstand
überzeugt ist.
Die kreditgebenden Konsortialbanken haben ebenfalls am heutigen Tag dem vorgenannten Restrukturierungs-/Sanierungsgutachten vollinhaltlich zugestimmt. Basierend auf diesem Gutachten soll mit den Konsortialbanken bis zum 30. Juni 2015 ein Kreditvertrag für eine hinreichende weitere Finanzierung der VBH Gruppe abgeschlossen werden. Mit der Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen wurde bereits begonnen.
Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung der Sanierung und Neuausrichtung der VBH Gruppe erfüllt.
Die Aktien der VBH Holding Aktiengesellschaft(ISIN DE0007600702 / WKN 760070) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand hat heute parallel zu Vorgenanntem beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen; die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) soll unberührt bleiben. Der Wechsel des Transparenzlevels innerhalb des regulierten Marktes dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes in der Gesellschaft.
Der Widerruf der Zulassung wird regelmäßig mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Kontakt:
Jürgen Kassel (CFO)
++49/715015200
19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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