30.06.2017 18:38:22

DGAP-Ad hoc: Lifespot Capital AG

DGAP-Adhoc: Lifespot Capital AG Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

DGAP-Ad-hoc: Lifespot Capital AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Lifespot Capital AG Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

30.06.2017 / 18:38 CET/CEST
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München, 30.06.2017 - Aufgrund des heute  veröffentlichten Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 zeigt der Vorstand eine Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG an. Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hat die Hälfte des Grundkapitals unterschritten. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zu gegebener Zeit eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden.
München, 30. Juni 2017
Lifespot Capital AG - Vorstand

 
Kontakt Lifespot Capital AG:
Andreas Empl
Vorstand
Denisstr. 1b
D-80335 München
Tel:+49 - 89-244-192-200
Fax: +49 - 89-244-192-230
www.lifespotcapital.com
ISIN: DE000A0DNBJ4 | WKN: A0DNBJ| Symbol: CDZ

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