27.02.2015 14:18:51
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DGAP-Ad hoc: Herlitz AG
DGAP-Adhoc: Herlitz AG: Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, Angabe eines fehlerhaften Datums des Freigabebeschlusses
Basisverbreitung DGAP
erging der Freigabebeschluss des Kammergerichts Berlin nicht am heutigen Tag (27.2.2015), sondern am gestrigen Tag (26.2.2015).
Die korrekte ad-hoc Meldung lautet wie folgt:
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG _______________________
Berlin, 27. Februar 2015
Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren
Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15 und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am 26.02.2015 festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht Berlin gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
27.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Herlitz AG Am Borsigturm 100 13507 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 43 93-0 Fax: +49 (0)30 43 93-3300 E-Mail: pr@herlitz-ag.com Internet: www.herlitz-ag.com ISIN: DE0006053101, DE0006053119 WKN: 605310, 605311 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Herlitz AG / Schlagwort(e): Rechtssache
27.02.2015 14:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, Angabe eines fehlerhaften Datums des
Freigabebeschlusses
_______________________
Berlin, 27. Februar 2015
Entgegen der ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 27.2.2015 um 10:44 Uhr,
die über folgende Medien verbreitet wurde:
Basisverbreitung DGAP
erging der Freigabebeschluss des Kammergerichts Berlin nicht am heutigen Tag (27.2.2015), sondern am gestrigen Tag (26.2.2015).
Die korrekte ad-hoc Meldung lautet wie folgt:
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG _______________________
Berlin, 27. Februar 2015
Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren
Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15 und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am 26.02.2015 festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht Berlin gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
27.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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